Eine regelmäßige Pflege mit Erhaltungsmaßnahmen ist zur Sicherung der sport- und schutzfunktionellen Anforderungen von Kunststoffbelägen ebenso zwingend erforderlich, wie eine rein bestimmungsgemäße Nutzung. Art und Umfang der einzelnen Pflegemaßnahmen hängen insbesondere vom Grad der Verschmutzung, von der Beschaffenheit, vom Zustand der angrenzenden Flächen sowie vom Laubbefall ab. Chemische Zusatzstoffe sind bei der Nassreinigung nicht zulässig. Markierungslinien für Leichtathletiklaufbahnen und -anlaufbahnen sowie Spielfelder sind nur mit begrenzter Dauer nutzbar und müssen in zeitlichen Abständen erneuert werden. Bei den erforderlichen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen wird unterschieden in Grundpflege, Intensivpflege/Generalreinigung und Reparaturen:
Grundpflege: Normale Verschmutzungen werden mittels Grund- bzw. Trockenreinigung beseitigt. Dafür kommen z. B. Kehr-Saugmaschinen mit weichen Kunststoffborsten oder Gebläsemaschinen/-geräte zum Einsatz. Verschmutzungen durch Kaugummireste können durch Vereisen entfernt werden.
Intensivpflege: Wenn der Kunststoffbelag stärker bis stark verschmutzt ist, wird eine jährliche Intensivreinigung durchgeführt. Andernfalls reicht eine Intensivreinigung, je nach Grad der Verschmutzung, alle 3-5 Jahre aus. Die Intensivreinigung erfolgt durch Hochdruck-Nassreinigung oder im Drehwirbel-Saugverfahren. In jedem Fall muss die Reinigung porentief und streifenfrei erfolgen und es ist darauf zu achten, dass ein Überwachsen der Randbereiche aus angrenzenden Vegetationsflächen vermieden wird.
Reparaturen: Bei einem Verschleiß der Oberflächenbeschichtung, der Versiegelung oder der Granulierung werden entsprechende Reparaturen erforderlich, ebenso wenn die Farbe der Markierungslinien abgerieben ist, eine Belagsablösung vorliegt oder mechanische Beschädigungen wie Schnitte, Risse und Löcher im Kunststoffbelag erkennbar sind. Eine kontinuierliche Inspektion kann Schäden frühzeitig erkennen und beseitigen lassen. Kleinere Schäden können nach Herstelleranweisung in Eigenleistung durch den Platzwart oder das Pflegepersonal ausgebessert werden, umfangreichere Reparaturen dürfen nur durch den Belagshersteller, bzw. durch geeignete Fachfirmen, durchgeführt werden.
Quelle: bauwion