Mit Gipsplatten sind viele verschiedene Wandbekleidungen möglich. Neben ihrer Funktion als Raumabschluss, z.B. vor Massivwänden oder technischen Installationen, erfüllen sie insbesondere auch Aufgaben des Wärme-, Schall oder Brandschutzes. Man unterscheidet direkt auf der Wand aufgebrachte Trockenputze - auch als Verbundplatten mit rückseitig aufkaschierter Dämmung, Vorsatzschalen - über Unterkonstruktionen an der Wand befestigt oder freistehend, und Schachtwände.
Bauregelliste, Verwendbarkeitsnachweise und Übereinstimmungsnachweise für Bauprodukte und Bauarten: In der Musterbauordnung und den daraus abgeleiteten Landesbauordnungen ist festgelegt, dass Bauprodukte für die Errichtung, Änderung und Instandhaltung baulicher Anlagen nur verwendet werden dürfen, wenn ihre Verwendbarkeit für den jeweiligen Verwendungszweck nachgewiesen ist. Gleiches gilt auch für Bauarten. Hierzu macht das Deutsche Institut für Bautechnik (DiBt), im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder, in der Bauregelliste die sogenannten Technischen Baubestimmungen bekannt. Für jedes Bauprodukt und jede Bauart muss bei jedem Bauvorhaben die Verwendbarkeit nachgewiesen und dokumentiert werden. Dies erfolgt über die sogenannten Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise. Näheres hierzu s. Lexikonbeiträge ► Bauregelliste, ► Bauprodukte, Verwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungsnachweis und ► Bauarten, Verwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungsnachweis.
Feuchträume: Gem. DIN 18181 sind Gipsprodukte in der Regel nicht geeignet für Anwendungen in Räumen mit anhaltend hoher Luftfeuchte. Sie sind jedoch geeignet für Räume, in denen die Luftfeuchte nutzungsbedingt und infolge ausreichend vorhandener Lüftungsmöglichkeiten nur vorübergehend kurz ansteigt, z.B. in Sanitärräumen innerhalb von Wohnungen. Die DIN 18181 empfiehlt hierbei die nach DIN 18180 (Typ GKBI/ GKFI) bzw. DIN EN 520 (Typ H2) klassifizierten Gipsplatten für Feuchtraumanwendungen. Gipsplatten in Spritzwasserbereichen, z.B. Duschen sind hierbei vollflächig fachgerecht abzudichten, einschließlich aller Anschlussfugen und Durchdringungspunkte.
Weitere Hinweise hierzu enthalten die ZDB-Merkblätter "Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich (Januar 2005)" und "Putz und Trockenbau in Feuchträumen mit Bekleidungen aus keramischen Fliesen und Platten oder Naturwerksteinen (Mai 2001)", herausgegeben durch den Fachverband deutsches Fliesengewerbe im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.
Zulässige Wandhöhe: Bei jedem Wandsystem werden vom Hersteller die zulässigen maximalen Wandhöhen in Abhängigkeit der hierfür relevanten Faktoren angegeben. Diese beträgt bei freistehenden Vorsatzschalen in der Regel zwischen 3 und 5,5 m, bei Schachtwänden in der Regel zwischen 4 und 8,5 m, und ist insbesondere abhängig von:
Halbhohe Ausführung der Vorwand: Vorsatzschalen können statt raumhoch auch halbhoch ausgeführt werden, z.B. um im Bad oberhalb der Sanitärinstallationen mehr Raum und zusätzliche Ablageflächen zu gewinnen. In diesem Fall sollte bei der Ausschreibung eine entsprechende Zulageposition für die halbhohe Ausführung mitaufgenommen werden, für den Mehraufwand im Bereich der Unterkonstruktion und durch die zusätzliche horizontale Beplankung, sowie für das erforderliche Kantenschutzprofil, sofern die Ablage nicht gefliest wird.
Gebogene Wandoberflächen: Mit Gipsplatten lassen sich auch gleichmäßig gebogene Wandoberflächen herstellen. Die Platten werden dabei entweder im trockenen Zustand auf der gebogenen Unterkonstruktion befestigt: so sind mit einer 12,5 mm starken Gipsplatte (GKB/ GKF) Biegeradien ≥ ca. 2,75 m möglich. Oder die Platten werden nass gebogen, wobei die zu stauchende Seite gleichmäßig mit Wasser benetzt, dann die Platte auf einer vorgefertigten Schablone gebogen und bis zur vollständigen Trocknung fixiert wird: so sind mit einer 12,5 mm starken Gipsplatte (GKB/ GKF) Biegeradien ≥ ca. 1,00 m möglich.
Offene/ halboffene/ geschlossene Systeme: Im Trockenbau werden Systemkonstruktionen, z.B. für Trennwände, Raumsysteme oder Unterdecken, unterschieden in offene, halboffene und geschlossene Systeme. Offene Systeme entsprechen gem. DIN oder EN genormten Konstruktionen für den jeweiligen Anwendungsfall, halboffene und geschlossene Systeme haben dagegen eine Systemzulassung über ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Mehr dazu im Lexikonbeitrag ► Offene, halboffene und geschlossene Systeme im Trockenbau.
Ballwurfsicherheit: Wenn eine Ballwurfsicherheit erforderlich ist, z.B. in Turnhallen, ist zu prüfen, ob das gewählte Vorwandsystem hierfür geeignet und zugelassen ist. In der Regel ist eine Ballwurfsicherheit jedoch bei Vorsatzschalen und Schachtwänden mit mehrlagiger Beplankung und einem Ständerachsabstand von maximal 625 mm gegeben.
Strahlenschutzanforderungen: Es gibt entsprechend zugelassene Vorsatzschalensysteme. Weitere Informationen zu den Anforderungen s. auch Lexikonbeitrag ► Strahlenschutzanforderungen raumbegrenzender Bauteile.
Vorsatzschale mit Holzständerwerk und Brandschutzanforderungen: Die Verwendung von Vorsatzschalen mit Holzständerwerk bei einer Anforderung feuerhemmend als raumabschließendes Bauteil ist möglich, wenn ein entsprechender bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis für die Feuerwiderstandsklasse F30-B nach DIN 4102 oder EI 30 nach DIN EN 13501 für das Produkt vorliegt. Mehr zu den (begrenzten) Einsatzmöglichkeiten von Holzständerwänden bei höheren Anforderungen s. Lexikonbeitrag ► Holzständerwände mit Brandschutzanforderungen.
Lagerung von Gipsplatten: Die Lagerung von Gipsplatten sollte horizontal und eben erfolgen, d.h. z.B. auf trockenen Paletten oder eng liegenden Lagerhölzern. Bei der Lagerung von Gipsplatten ist die zulässige statische Belastungsgrenze der Decke schnell erreicht. Die Platten sind daher unter Berücksichtigung des Plattengewichts und der zulässigen Deckentragfähigkeit zu lagern, mit möglichst großem Abstand der einzelnen Paletten zueinander.
Verarbeitung von Gipsplatten: Gipsprodukte sind auf der Baustelle bei Transport, Lagerung und Einbau vor Feuchtigkeitseinwirkungen zu schützen. Insbesondere Gipsplatten nehmen durch Feuchtigkeit, aber auch durch Verformungen schnell Schaden. Mit der Materialanlieferung und Verarbeitung sollte daher erst begonnen werden, wenn die Fassadenhülle einschließlich Dach einen funktionierenden Schutz vor Feuchtigkeit/ Niederschlägen bietet. Nach dem Einbau sollten Gipsplatten nicht einer länger anhaltenden Luftfeuchtigkeit von über 80 % ausgesetzt werden. Insbesondere bei zeitgleich erfolgenden Innenputz- oder Estricharbeiten ist eine ausreichende Lüftung sicherzustellen, um Schäden an den Trockenbauwänden durch eine erhöhte Luftfeuchtigkeit zu vermeiden.
Verspachtelung von Gipsplatten: Die Verspachtelung von Gipsplatten sollte gem. DIN 18181 nur bei Raumtemperaturen ≥ 10° C erfolgen.
Analog zu den in DIN 18550 für Innenputzoberflächen definierten vier Qualitätsstufen Q1 – Q4 sind diese im Merkblatt Nr. 2, Verspachtelung von Gipsplatten, auch für Gipsplatten festgelegt, s. auch Lexikonbeitrag ► Verspachtelung von Gipsplatten, Qualitätsstufen. Die Qualitätsstufe ist in Abhängigkeit von der weiteren Beschichtung/ Bekleidung der Wand zu wählen.
Zu beachten ist hierbei, dass Abzeichnungen im Streiflicht durch die handwerkliche Herstellung der glatten Wandoberfläche nie ganz zu vermeiden sind. Sie sind jedoch deutlich reduzierter, wenn eine erhöhte Qualitätsstufe (Q3 oder Q4) ausgeführt wird. Bei Qualitätsstufe 4 sind sie im Rahmen der handwerklichen Möglichkeiten minimiert, eine absolut ebene und schattenfreie Ausführung ist jedoch nicht ausführbar. Für ein optimales Ergebnis sollten bereits während der Ausführung der Spachtelarbeiten vergleichbare Lichtverhältnisse vorhanden sein wie bei der Abnahme bzw. der späteren Nutzung.
DIN 4102-2, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
DIN 4103-1, Nichttragende innere Trennwände; Anforderungen, Nachweise
DIN 4103-4, Nichttragende innere Trennwände; Unterkonstruktion in Holzbauart
DIN 6812, Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV - Regeln für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes
DIN 18180, Gipsplatten - Arten und Anforderungen
DIN 18181, Gipsplatten im Hochbau - Verarbeitung
DIN 18182-1, Zubehör für die Verarbeitung von Gipsplatten - Teil 1: Profile aus Stahlblech
DIN 18183-1, Trennwände und Vorsatzschalen aus Gipsplatten mit Metallunterkonstruktionen - Teil 1: Beplankung mit Gipsplatten
DIN 18340, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Trockenbauarbeiten
DIN EN 520, Gipsplatten - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1522, Fenster, Türen, Abschlüsse - Durchschusshemmung - Anforderungen und Klassifizierung
DIN EN 14195, Metallprofile für Unterkonstruktionen von Gipsplattensystemen - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
Bauregellisten, Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C, Ausgabe 2014/1, herausgegeben vom ► Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
Untergründe in Feuchträumen, Merkblatt, Ausgabe September 2005, Herausgeber: Fachbereich Ausbau im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Berlin
Baustellen-Bedingungen, Merkblatt Nr. 1, Hinweise und Richtlinien für Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten-Systemen, herausgegeben durch die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Verspachtelung von Gipsplatten, Merkblatt Nr. 2, Oberflächengüten, Hinweise und Richtlinien für Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten-Systemen, herausgegeben durch die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Gipsplattenkonstruktionen, Fugen und Anschlüsse, Merkblatt Nr. 3, herausgegeben durch die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich, ZDB-Merkblatt Januar 2005, herausgegeben durch den Fachverband deutsches Fliesengewerbe im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB)
Putz und Trockenbau in Feuchträumen mit Bekleidungen aus keramischen Fliesen und Platten oder Naturwerksteinen, ZDB-Merkblatt Mai 2001, herausgegeben durch den Fachverband deutsches Fliesengewerbe im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB)
► Schallschutz im Wohnungsbau - Schallschutzausweis, DEGA-Empfehlung 103, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA)
Quelle: bauwion