Fenster sind in der VDI 2719 in Schallschutzklassen von 1 bis 6 unterteilt, die jeweils 5 dB-Einheiten umfassen. Bei zeitgemäßen Neubauten wird aufgrund der Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der Regel Dreischeibenverglasung eingebaut. Diese Fenster erfüllen häufig bereits die Schallschutzklasse 2 (R’w =30 – 34 dB), so dass sich die Notwendigkeit zum Einbau von speziellen Schallschutzfenstern erst ab einer Forderung der Schallschutzklasse 3 (R’w =35 – 39 dB) ergibt.
Quelle: bauwion