Bei Estrichen auf Trennlagen gem. DIN 18560-4 und Estrichen/ Heizestrichen auf Dämmschichten gem. DIN 18560-2 wird bei Estrichfugen, die lediglich aufgrund von Arbeitsunterbrechungen erforderlich werden, der Estrich senkrecht abgeschalt. Das Einlegen von Dübelhülsen und die Verdübelung mit dem direkt angearbeiteten Estrich bei Fortsetzung der Arbeiten verhindert Höhendifferenzen in der Estrichfläche beim Austrocknen. Arbeitsfugen sind gem. DIN 18560 wie Scheinfugen zu behandeln. Sie werden nach dem Aushärten des Estrichs und vor nachfolgenden Bodenbelagsarbeiten kraftschlüssig geschlossen, z.B. durch Vergießen mit Kunstharz, und müssen nicht in nachfolgende Bodenbeläge übernommen werden.
1 Belag, durchlaufend
2 Estrich mit Arbeitsfuge, kraftschlüssig verschlossen
3 Dämmschicht
4 tragender Untergrund (Rohdecke)
Schematische Darstellung, ohne Anschlussdetails und Trennlagen!
Quelle: bauwion