Bei der Wahl der Abdichtungsbauart müssen Risse in Bauteilen, die den Abdichtungsuntergrund bilden, berücksichtigt werden. Dabei sind nur Rissbildungen von Bedeutung, die erst nach dem Aufbringen der Abdichtungsschicht entstehen oder nachträgliche Rissbreitenänderungen bereits vorhandener Risse. Diese muss die Abdichtungsschicht überbrücken können. Für die Wahl der richtigen Abdichtungsbauart in Abhängigkeit vom jeweiligen Abdichtungsuntergrund sind dabei folgende Rissklassen zu berücksichtigen:
- Rissklasse R1-E (gering): Rissbildung/Rissbreitenänderung ≤ 0,2 mm, i. d. R. unvermeidbare Rissbildungen/Rissbreitenänderungen in üblichen Abdichtungsuntergründen, z.B. in Sockelmauerwerk
- Rissklasse R2-E (mäßig): Rissbildung/Rissbreitenänderung ≤ 0,5 mm, z.B. in geschlossenen Fugen von Fertigbauteilen, unbewehrtem Beton, erddruckbelastetem Mauerwerk und an Materialübergängen
- Rissklasse R3-E (hoch): Rissbildung/Rissbreitenänderung ≤ 1,0 mm und/oder Rissversatz ≤ 0,5 mm, z.B. Aufstandsfugen von Mauerwerk auf Bodenplatten oder Rissbildungen an tragenden Bauteilen durch unplanmäßige Umwelteinflüsse wie Erschütterungen durch Bauarbeiten
- Rissklasse R4-E (sehr hoch): Rissbildung/Rissbreitenänderung ≤ 5,0 mm und/oder Rissversatz ≤ 2,0 mm z.B. durch starke Umwelteinflüsse (Erschütterungen, Erdbeben)
Quelle: bauwion
