Basiswissen

Bauarten, Verwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungsnachweis

In der Musterbauordnung und den daraus abgeleiteten Landesbauordnungen ist festgelegt, dass Bauarten nur verwendet werden dürfen, wenn ihre Verwendbarkeit für den jeweiligen Verwendungszweck nachgewiesen ist. Dabei werden folgende Bauarten unterschieden:

  • geregelte Bauarten, die von den als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln und den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht oder nicht wesentlich abweichen, und
  • nicht geregelte Bauarten

 

Bei der Verwendung werden folgende Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise erforderlich (Zusammenfassung aus der Muster-Bauverordnung, MBO 2002, und der Bauregelliste):

Die aktuelle Bauregelliste wird auf der Webseite des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zum Download bereitgestellt.

Quelle: bauwion