In der Musterbauordnung und den daraus abgeleiteten Landesbauordnungen ist festgelegt, dass Bauarten nur verwendet werden dürfen, wenn ihre Verwendbarkeit für den jeweiligen Verwendungszweck nachgewiesen ist. Dabei werden folgende Bauarten unterschieden:
Bei der Verwendung werden folgende Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise erforderlich (Zusammenfassung aus der Muster-Bauverordnung, MBO 2002, und der Bauregelliste):
Die aktuelle Bauregelliste wird auf der Webseite des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zum Download bereitgestellt.
Quelle: bauwion