Basiswissen

Innerer Blitzschutz

Eine Blitzschutzanlage besteht meist aus einem äußeren und einem inneren Blitzschutz. Durch den inneren Blitzschutz wird verhindert, dass technische Einrichtungen im Gebäude beschädigt werden. Gem. DIN 18015-1 besteht er aus dem Blitzschutzpotentialausgleich und dem Überspannungsschutz, wobei der Überspannungsschutz nochmals in den Mittel- und den Feinschutz unterteilt wird. Der Blitzschutzpotentialausgleich wird erreicht, indem alle elektrisch leitenden Teile am Gebäudeeintritt durch Blitzstrom-Ableiter mit der Haupterdungsschiene verbunden werden. Es werden Überspannungsschutzeinrichtungen vorgesehen, die das Spannungsniveau reduzieren. Dieser Überspannungsschutz wirkt unabhängig von Blitzschutzmaßnahmen.

Eine Blitzschutzanlage muss in der Regel den Vorgaben der aktuellen Normenreihe DIN EN 62305 in den Teilen 1–4 (mit den dazugehörigen VDE-Klassifikationen VDE 0185-305 Teile 1–4) entsprechen, einschließlich der geltenden Berichtigungen und Beiblätter, und einen (korrosionsfesten) Potentialausgleich gemäß DIN VDE 0100-540 an den Fundamenterder besitzen.

Quelle: bauwion