Unter folgenden Voraussetzungen kann gem. DIN 18533-1 von nicht drückendem Wasser als maßgeblicher Wassereinwirkung für die Abdichtung von außen ausgegangen werden:
- der Bemessungswasserstand (Grundwasser oder Hochwasser) liegt mindestens 50 cm unterhalb der untersten Abdichtungsebene,
- bei stark durchlässigen Böden (k > 10-4 m/s nach DIN 18130-1) bestehen sowohl der Baugrund als auch das Verfüllmaterial der Arbeitsräume bis zu einer ausreichenden Tiefe unterhalb der Abdichtungsebene aus stark durchlässigen Böden; Niederschlagswasser kann von der Geländeoberfläche frei bis zum Grundwasser absickern und sich auch nicht vorübergehend aufstauen, z.B. nach starken Regenfällen,
- bei wenig durchlässigen Böden (k ≤ 10-4 m/s nach DIN 18130-1) ist kein Schichtenwasser vorhanden und Oberflächen- und Sickerwasser wird über eine funktionsfähige Dränung nach DIN 4095 abgeleitet.
Nicht drückendes Wasser wird nach DIN 18533-1 der Wassereinwirkungsklasse W1.1-E (bei stark durchlässigen Böden) oder W1.2-E (bei wenig durchlässigen Böden in Verbindung mit einer Dränung) zugeordnet.
Quelle: bauwion
