Ein Außenwandschornstein setzt einen gestalterischen Akzent an der Fassade und ist gleichermaßen für den Neubau und für den nachträglichen Einbau an bestehenden Gebäuden geeignet. Er ist platzsparend und aufgrund seines geringen Gewichts problemlos ohne Fundament zu errichten.
Prinzipiell gibt es Systeme für jede Brennstoffart. Das vorherrschende Baumaterial Edelstahl in hoher Qualität garantiert eine lange Lebensdauer für die dem Wetter ausgesetzte Anlage.
Außenschornsteinsysteme sind Baukastensysteme: Aus einer Fülle von Einzel- und Zubehörteilen wird der Schornstein zusammengefügt, in der Regel durch eine Fachfirma. Diese ist auch bei der Wahl des Schornsteinsystems in Bezug auf die gewählte Feuerstätte behilflich und führt ggf. auch die Querschnittsberechnungen nach DIN EN 13384 durch.
Grundsätzlich sollte der Planer die bauaufsichtliche Zulassung bzw. CE-Zertifizierung des in Frage kommenden Systems genau prüfen, um die Kompatibilität zwischen Feuerstätte und Schornstein sicherzustellen.
Im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen auf dem Brennstoffmarkt, aber auch aus technischen Gründen, kann es Sinn machen, sich ein gewisses Maß an Flexibilität zu erhalten: Bei Systemen, die für sämtliche Abgastemperaturen und Betriebsarten gleichermaßen zugelassen sind, ist es in späteren Jahren einfach, die Art der Feuerstätte bzw. den Brennstoff zu wechseln. Allerdings sind diese Systeme in der Regel auch deutlich teurer.
Genehmigung: Grundsätzlich ist die Errichtung einer außenliegenden Abgasanlage ein genehmigungs- bzw. anzeigepflichtiges Unterfangen. Vor Erstellung einer Abgasanlage muss dabei in jedem Einzelfall geprüft werden, ob sich aus der jeweiligen Landesbauordnung eine Genehmigungspflicht für den betreffenden Anwendungsfall ergibt. In einigen Bundesländern sind Anlagen in kleinen Dimensionen innerhalb bzw. außerhalb eines Gebäudes genehmigungs- oder gänzlich verfahrensfrei. In jedem Fall wichtig ist die Absprache schon in der Planungsphase mit dem örtlichen Bezirksschornsteinfegermeister, der die untere Baubehörde vertritt und die Anlage nach Abschluss der Arbeiten und vor der Inbetriebnahme abnehmen muss.
Regelwerke: Für allgemeine Anforderungen in der Planung, wie den Mindestabständen zu brennbaren Bauteilen oder der Lage der Schornsteinmündung über Dach, sind grundsätzlich die Feuerungsverordnung FeuV des jeweiligen Bundeslandes und die Bundesimmissionsschutzverordnung BImSchV zu beachten.
Da es sich bei außenliegenden Schornsteinen in den meisten Fällen um metallische Systemanlagen handelt, werden die Systeme im Allgemeinen gem. DIN EN 1856 oder DIN EN 14989 entwickelt und hergestellt.
Vor Ort ist für den Planer bei der Ausführung der Abgasanlage insbesondere die nationale Ausführungsnorm DIN V 18160-1 von Bedeutung. Trotz ihres Status als Vornorm bildet sie zusammen mit den Beiblättern 1-3 und DIN 18160-60 die Grundlage für die Planung, Ausführung und Abnahme einer Abgasanlage in Deutschland.
Brandschutz/ Abstand zu brennbaren Bauteilen: Abgasanlagen und ihre Einzelteile unterliegen grundsätzlich einer Kennzeichnungspflicht, bei der die Feuerwiderstandsklasse und der jeweilige einzuhaltende Mindestabstand zu brennbaren Teilen auszuweisen ist. Siehe hierzu Lexikonbeiträge ►Abgasanlage, Kennzeichnung nach DIN V 18160-1 und ►Abgasanlage, Rußbrandbeständigkeitsklasse nach DIN V 18160-1.
Für außenliegende Abgasanlagen ohne Schachtummantelung schreibt die MFeuV eigene Sicherheitsabstände zu brennbaren Bauteilen vor:
Detaillierte Angaben bezüglich Abständen zu brennbaren Bauteilen siehe Lexikonbeitrag ►Abgasanlage, Abstände zu brennbaren Bauteilen gem. MFeuV.
Standsicherheit: Außen an der Wand befestigte Metallschornsteine werden in der Regel über eine Wandkonsole befestigt oder mit einem Sockelelement (z.B. aus Beton) auf den Boden gesetzt. Grundsätzlich muss die Standsicherheit von Abgasanlagen gem. DIN V 18160-1 nachgewiesen werden.
Eine Fundamentierung ist aufgrund des leichten Gewichts der Anlage jedoch in der Regel nicht notwendig.
Die an der Wand befestigte Anlage gilt gem. DIN V 18160-1 als nicht schwingungsanfälliges Bauteil, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Sind diese Vorgaben eingehalten, müssen grundsätzlich nur die Verankerungskräfte an der Fassade nachgewiesen werden. Zusätzliche Standsicherheitsnachweise werden nicht gefordert, wenn es sich um eine Systemabgasanlage handelt, die im Rahmen ihrer Zulassung einen Standsicherheitsnachweis erbracht hat. Angaben zu Anschlusskräften für Konsolen / Wandhalterungen oder anderer produktabhängiger statischer Notwendigkeiten können dem Produktprospekt entnommen bzw. beim Hersteller angefragt werden.
Ist die maximale freie Höhe von 3 m nicht einzuhalten, z.B. bei traufseitiger Lage des Schornsteins, muss notfalls mit Seilabspannungen gearbeitet werden. Siehe hierzu auch Lexikonbeitrag ► Schornsteinmündung, Lage über Dach gem. BImSchV
Abstimmung der Anlage auf die Feuerstätte bzw. den Brennstoff: Die Eigenschaften des Schornsteinsystems müssen auf die jeweilige Feuerstätte abgestimmt sein:
Verbrennungsluftzuführung: Soll die Verbrennungsluft für eine Feuerstätte über die außenliegende Schornsteinanlage zugeführt werden (raumluftunabhängiger Betrieb), bieten sich grundsätzlich zwei Varianten an:
Material: Die Materialien außenliegender Schornsteine müssen hohen und schnellen Temperaturschwankungen und unterschiedlichsten Witterungseinflüssen widerstehen. Das vorherrschende Material für Außenwandschornsteine ist deshalb rostfreier Edelstahl. Fast alle Systeme auf dem Markt bestehen zumindest anteilig daraus. Dabei ist darauf zu achten, dass die Rohre aus sog. austenitischen Edelstählen (Bezeichnung V2A oder V4A) bestehen, die im Vergleich zu ferritischen Edelstählen beständiger gegen Korrosion sind und hohen Temperaturen widerstehen.
Innenrohre aus austenitischem Edelstahl werden in der Regel aus Metall der Werkstoff-Nummern 1.4517 oder 1.4404 hergestellt. Zudem sind auch keramische Materialien gebräuchlich, die Abgasgeräusche besser abschirmen. Für niedrige Abgastemperaturen können bei Öl- und Gasbrennern zudem Kunststoffleitungen ohne Rußbrandbeständigkeit verwendet werden, allerdings sind diese bei außenliegenden Abgassystemen eher selten. In diesem Fall spricht man nicht mehr von einem Schornstein, sondern von einer Abgasleitung.
Bei Außenrohren wird hauptsächlich austenitischer Stahl der Werkstoffnummer 1.4301 verwendet. Doch auch verkupferte Rohre oder Rohre aus massivem Kupfer sind auf dem Markt erhältlich.
Zudem gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich der Außenoberfläche, da bei vielen Herstellern die Metalloberflächen wahlweise in glänzend oder matt angeboten werden. Ebenso sind Pulverbeschichtungen und Lackierungen in RAL-Tönen möglich.
Reinigungsöffnungen: Reinigungsöffnungen sind in Abgasrohren vorgeschrieben, um Kehrarbeiten und Rohrüberprüfungen zu ermöglichen. Für eine gefahrenfreie Reinigung sollten diese 40 bis 140 cm über einer Standfläche liegen. Zudem ist ein Mindestabstand der Reinigungsöffnung zu brennbaren Bauteilen von 40 cm (ohne Strahlungsschutz) oder 20 cm (mit Strahlungsschutz) einzuhalten.
Es empfiehlt sich immer die rechtzeitige und individuelle Abstimmung von Zahl und Lage der Öffnungen mit dem örtlichen Schornsteinfeger/Kaminkehrer.
Dachdurchführung: Oft sind Dachdurchführungen unvermeidlich, z.B. bei großem Dachüberstand. In diesem Fall sollte die Lage des Schornsteins beim Neubau frühzeitig auf die Sparrenlage abgestimmt werden, um Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen möglichst ohne Verzug einhalten zu können. Als Horizontalhalterung im Dachstuhlbereich dienen systemeigene Sparrenhalterungen, die gleichzeitig die notwendige Stabilität und die Einhaltung der Mindestabstände zu den Sparren sicherstellen.
Diese Systeme übernehmen auch die Durchführung durch die Dachhaut. In der Regel sind dies Dachdurchführungselemente, die in betreffender Höhe in die Schornsteinanlage eingebaut bzw. über den Schornstein gestülpt und angedichtet werden. Es gibt sie für unterschiedliche Dachneigungen, aber auch für Flachdächer.
Angesetzte Bleischürzen ermöglichen durch ihre Biegsamkeit eine gute Anpassung an vorhandene Dachdeckungen bzw. andere Dachoberflächen.
Dachdurchführung mittels Dachdurchführungselement
Schornsteinkopf/-mündung: Die Lage der Schornsteinmündung über Dach ist gesetzlich geregelt, um Gefahren durch schädliche und heiße Abgasemissionen auszuschließen. Siehe hierzu Lexikonbeitrag ►Schornsteinmündung, Lage über Dach gem. BImSchV.
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Einbau vor Ort: Der Schornstein wird in Einzelteilen auf die Baustelle geliefert und in der Regel von einer örtlichen Fachfirma eingebaut. Das Herstellwerk des Schornsteinsystems liefert hierfür eine Versetzanleitung mit, in der der Auf- und Zusammenbau detailliert beschrieben sind. Die Montage durch eine Fachfirma, z.B. einen Ofenbau- oder Schornsteinbaubetrieb, stellt sicher, dass es bei der Vielzahl an Einzelteilen und der gebotenen Sorgfalt in Bezug auf sicherheitsrelevante Anforderungen nicht zu Fehlern bei der Ausführung kommt.
Einbau in Vollmontage: Wird die Schornsteinanlage geschossweise auf die Baustelle geliefert und mit dem Kran an die Fassade gehoben, sind sämtliche Einzelteile fertig zusammengebaut und bereits in den Elementen enthalten. Vor Ort müssen die Elemente nur noch untereinander verbunden werden. Diese Aufbauvariante bedeutet Zeitersparnis, ist aber bei Außenschornsteinen in kleinen Dimensionen eher selten.
Beschädigte Teile: Am Rand eingedrückte und verbeulte Rohrelemente gelten als beschädigt und dürfen nicht zum Aufbau verwendet werden, da die Dichtigkeit der Rohrverbindung nicht mehr gewährleistet ist. Eine behutsame Handhabung während des Lieferns und des Aufbaus ist daher wichtig. Auch empfiehlt es sich, beim Kauf auf eine ausreichend stabile Materialstärke von mind. 0,4 mm zu achten.
Abnahme durch den Schornsteinfeger/ Kaminkehrer: Der örtliche Schornsteinfeger/ Kaminkehrer spielt eine zentrale Rolle bei der Planung und Ausführung von Abgasanlagen. Nach Abschluss der Arbeiten und vor der Inbetriebnahme wird die Anlage in Deutschland durch ihn baurechtlich geprüft und abgenommen. Das Anlagenkonzept sollte daher vor Beginn der Arbeiten mit ihm durchgesprochen sein. Auch eine Baubegehung während der Ausführung kann sinnvoll sein.
DIN EN 1443, Abgasanlagen - Allgemeine Anforderungen
DIN EN 1856-1, Abgasanlagen - Anforderungen an Metall-Abgasanlagen - Teil 1: Bauteile für System-Abgasanlagen
DIN EN 1856-2, Abgasanlagen - Anforderungen an Metall-Abgasanlagen - Teil 2: Innenrohre und Verbindungsstücke aus Metall
DIN EN 1859, Abgasanlagen - Metall-Abgasanlagen - Prüfverfahren
DIN EN 13384-1, Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren - Teil 1: Abgasanlagen mit einer Feuerstätte
DIN EN 13384-2, Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren - Teil 2: Abgasanlagen mit mehreren Feuerstätten
DIN EN 14989-1, Abgasanlagen - Anforderungen und Prüfverfahren für Metall-Abgasanlagen und materialunabhängige Luftleitungen für raumluftunabhängige Anlagen - Teil 1: Senkrecht angeordnete Luft/Abgas-Aufsätze für Abgasanlagen mit Gasgeräten des Typs C6
DIN EN 14989-2, Abgasanlagen - Anforderungen und Prüfverfahren für Metall-Abgasanlagen und materialunabhängige Luftleitungen für raumluftunabhängige Anlagen - Teil 2: Abgas- und Luftleitungen für raumluftunabhängige Feuerstätten;
DIN EN 15287-1, Abgasanlagen - Planung, Montage und Abnahme von Abgasanlagen - Teil 1: Abgasanlagen für raumluftabhängige Feuerstätten
DIN EN 15287-2, Abgasanlagen - Planung, Montage und Abnahme von Abgasanlagen - Teil 2: Abgasanlagen für raumluftunabhängige Feuerstätten
DIN V 18160-1, Abgasanlagen - Teil 1: Planung und Ausführung
DIN V 18160-1 Beiblatt 1, Abgasanlagen — Teil 1: Planung und Ausführung; Nationale Ergänzung zur Anwendung von Metall-Abgasanlagen nach DIN EN 1856-1, von Innenrohren und Verbindungsstücken nach DIN EN 1856-2, der Zulässigkeit von Werkstoffen und Korrosionswiderstandsklassen
DIN V 18160-1 Beiblatt 2, Abgasanlagen — Teil 1: Planung und Ausführung; Nationale Ergänzung zur Anwendung von Keramik-Innenschalen nach DIN EN 1457, Zuordnung der Kennzeichnungsklassen für Montage-Abgasanlagen
DIN V 18160-1 Beiblatt 3, Abgasanlagen - Teil 1: Planung und Ausführung; Beiblatt 3: Nationale Ergänzung zur Anwendung von System-Abgasanlagen mit Kunststoffinnenrohren nach DIN EN 14471
DIN 18160-60, Abgasanlagen, Teil 60: Nachweise für das Brandverhalten von Abgasanlagen und Bauteilen von Abgasanlagen — Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
BImSchV, Bundesimmissionsschutzverordnung
EnEV, Energieeinsparverordnung
►MFeuV, Muster-Feuerungsverordnung
►Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
Quelle: bauwion