Basiswissen

Radonstrahlung

Radon ist ein farb-, geruch- und geschmackloses radioaktives Edelgas, das überall in der Natur vorkommt, wenn auch lokal in sehr unterschiedlichen Konzentrationen. Laut einem Schreiben des bayerischen Landesamts für Umweltschutz sind Radon und die dazugehörigen Zerfallsprodukte nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs (Rauchen 90%, Radon 7%), anderen Quellen zufolge gibt es derzeit in Deutschland im Jahr etwa 2000 Lungenkrebstodesfälle, die durch Radon verursacht wurden.

 

Das Gas entweicht je nach Beschaffenheit der Umgebung aus Gesteinen und Böden und breitet sich meist als Bodenluft oder in gelöstem Zustand im oberflächennahen Wasser aus. Es dringt durch Risse und Fugen in der Bodenplatte und den Kellerwänden aber auch durch Fenster und Leitungsdurchführungen in das Gebäude ein und kann sich je nach Luftdichtheit und Beschaffenheit des Gebäudes bis ins Obergeschoss verteilen. In Wohnräumen beträgt die durchschnittliche Radonkonzentration ca. 50 Becquerel pro m³ Luft. Abhängig von der Beschaffenheit des Untergrunds, des Gebäudezustands und der Luftwechselrate im Gebäude können die Messwerte von nur wenigen bis zu einigen Tausend Becquerel pro m³ (Bq/m³) liegen.

 

Mit dem in seinen wesentlichen Teilen am 31.12.2018 in Kraft tretenden Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) gibt es in Deutschland erstmals einen gesetzlichen Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft: er beträgt 300 Becquerel je m³. Das neue Strahlenschutzgesetz regelt auch Maßnahmen zum Schutz vor Radon. Davon betroffen sind sowohl grundsätzlich Neubauvorhaben von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen, aber auch bauliche Veränderungen solcher Gebäude sowie bestehende Arbeitsplätze in Innenräumen, s. Lexikonbeitrag ► Radonschutzmaßnahmen gem. Strahlenschutzgesetz. Je nach vorhandener Radonbelastung kann dabei in bestimmten Fällen der ohnehin vorgesehene Feuchteschutz bereits einen ausreichenden Schutz vor Radon darstellen oder es werden zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

 

Geeignete zusätzliche Schutzmaßnahmen für Neubauten reichen je nach Intensität der Belastung von Abdichtungsfolien unter der Bodenplatte und an den Kellerwänden über dichte Kellerfenster bis hin zu Entlüftungsdrainagen außerhalb bzw. kontrollierten Lüftungsanlagen innerhalb des Gebäudes. Im Bestand können in vielen Fällen schon einfache Maßnahmen wie Abdichtungen an Türen von Kelleraufgängen, das Abdichten von Leitungs-/Rohrdurchführungen oder Abluftanlagen in Kellerräumen eine Verbreitung des Gases in die höher gelegenen Aufenthaltsräume reduzieren. Punktuelle Undichtigkeiten, wie Rohrdurchführungen oder kleine Risse, können z.B. mit Silikon abgedichtet werden.

 

Weil das Gas vorwiegend über den Keller eindringt, verringert sich seine Konzentration in jedem höher gelegenen Geschoss. Die aus energetischer Sicht sinnvolle Luftdichtheit eines Gebäudes kann bei unzureichender Lüftung zu steigenden Konzentrationen führen. Ein wichtiger Beitrag zur Absenkung der Radonkonzentration in Innenräumen ist daher in jedem Fall regelmäßiges und ausreichendes Lüften.

Quelle: bauwion