Wandkonstruktion in Trockenbauweise, die die bauordnungsrechtlich an Brandwände gestellten Anforderungen erfüllt. Das bedeutet im Einzelnen, dass sie
Die Klassifizierung dieser Anforderungen erfolgte früher nach DIN 4102. Bereits seit 2002 werden neue Produkte jedoch nur noch nach DIN EN 13501 klassifiziert. Als nicht tragende (Trockenbau-)Wand hat eine Brandwand dabei die Feuerwiderstandsklasse Ei 90-M und alle Baustoffe die Baustoffklasse A.
Die genaue Bauweise ist der bauaufsichtlichen Zulassung des jeweiligen Produktes zu entnehmen. In der Regel wird die geforderte erhöhte mechanische Widerstandsfähigkeit einer Brandwand in Trockenbauweise durch eine vollflächige ca. 0,5 mm starke Stahlblecheinlage erreicht, die auf beiden Seiten der Wand unterhalb der obersten Beplankungslage angebracht wird.
Quelle: bauwion