Basiswissen

Feststellanlage

 

Eine Feststellanlage (FSA oder TFA) kann die Türflügel im Normalbetrieb offen halten und schließt sie nach Betätigung eines Handtasters oder im Brandfall, ausgelöst durch Brandmelder. Sie wird eingesetzt, wenn ein Türelement nutzungsbedingt zumindest zeitweise offen stehen soll oder muss, z.B. für Warentransporte, bauordnungsrechtlich jedoch eine selbstschließende Tür erforderlich ist. In diesem Fall werden Feststellanlagen vorgesehen, damit es nicht durch die Nutzer zu unzulässigen (und strafbaren) Manipulationen am Schließmechanismus kommt.

 

Verbreitet sind Feststellanlagen in Form eines entsprechend zugelassenem erweiterten Obentürschließers mit (z.B. in die Gleitschiene) integrierter Feststellung und integriertem Rauchmelder. Es gibt sie aber auch als separate elektrische Haftmagnete, die mit konventionellen Türschließern kombiniert werden und die Tür offen halten. Die Zulassungsbestimmungen müssen die Kombination aller einzelnen Produkte (Haftmagnete, Türschließer, Taster und Rauchmelder) miteinander zulassen. Feststellanlagen benötigen einen elektrischen Anschluss, da die Auslösung des Schließvorganges elektrisch erfolgt (über Handtaster oder automatische Rauchmelder). Bei der Verwendung von Feststellanlagen an zweiflügeligen Türen muss über eine sogenannte Schließfolgeregelung sichergestellt sein, dass sich der Standflügel vor dem Öffnungsflügel schließt, um zu verhindern, dass sich die Türfälze verkanten und so das Türelement nicht vollständig schließt, s. auch Lexikonbeitrag Schließfolgeregelung.

Quelle: bauwion