Basiswissen

Frostschürze

Nach DIN EN 1997-1 muss jede Art von Gründung vor Frostschäden geschützt werden. Frostschäden können entstehen, wenn Wasser zu Eis gefriert. Die Volumenvergrößerung um 9 – 11 % beim Wechsel des Aggregatszustandes von Wasser zu Eis kann Hebungen im Boden bewirken. Beim Abschmelzen des Eises verkleinert sich das Volumen wieder, so dass im jahreszeitlichen Verlauf Hebungen und Senkungen stattfinden können, die gravierende Schäden am Gründungsbauwerk nach sich ziehen.

Unter DIN EN 1997-1, Nr. 6.4 (2) wird als eine Möglichkeit zur Vermeidung von Frostschäden die Verhinderung von Frosteinwirkung durch Dämmung beschrieben. In diesem Sinne kann eine ringförmige Fundamentwand aus Stahlbeton unter den Außenwänden eines Bauwerks das Eindringen von Frost unter die Bodenplatte verhindern. Die Tiefe der Frostschürze hängt von der jeweiligen Frostgefahr ab. Frostschürzen beeinflussen die Tragwirkung der Bodenplatte und sollten deshalb vom Tragwerksplaner geplant und berücksichtigt werden.

Übliche Frosttiefen in Deutschland liegen bei 80 cm bis 120 cm unter Geländeoberkante.

Quelle: bauwion