Die Dämmung erdberührter Bauteile an ihrer Außenseite wird Perimeterdämmung genannt. Sie liegt immer außerhalb der Abdichtung eines Gebäudes. An die Perimeterdämmung werden besonders hohe Ansprüche gestellt, da sie unmittelbar ans Erdreich angrenzt und so Druck, Feuchtigkeit, chemischen Einwirkungen sowie u. U. Einflüssen aus Verkehrslasten ausgesetzt ist. Daher sind Perimeterdämmungen druckfest, verrottungsbeständig und nehmen keine (oder nur im geringen Maße) Feuchtigkeit auf.
Als Perimeterdämmung kommen nur hochwertigste Dämmstoffe zum Einsatz. Spätestens seit der Einführung der EnEV (Energieeinsparverordnung) werden auch Keller wärmegedämmt ausgeführt, die nicht zu hochwertigen Nutzflächen ausgebaut sind, da die Keller meist in die Wärmehülle einbezogen werden. Aber auch nicht beheizte Keller außerhalb der Systemgrenze der Wärmehülle sollten gedämmt werden um bauphysikalische Probleme wie Tauwasserbildung und in dessen Folge Schimmelbildung zu vermeiden.
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Wichtig: Der Lastfall Bodenfeuchte und nichtstauendes Wasser muss als Mindestanforderung bei allen Bauwerksabdichtungen immer angenommen werden, sofern keine weiterreichenden Anforderungen bestehen. Die in der Matrix aufgeführten Entscheidungsgrundlagen können durch ein geotechnisches Gutachten nach DIN 4020 ermittelt werden.
Die Wahl des richtigen Dämmstoffes: Mit Hilfe der obenstehenden Tabelle kann je nach anstehenden Böden, der verschiedenen Wassereinwirkungen sowie der Einbautiefe der richtige Dämmstoff gewählt werden. Die Wärmedämmung der Kellerwände funktioniert nur dann gut, wenn kein kaltes Grund- oder Schichtenwasser zwischen den Plattenstößen bis zur Rohbaukellerwand durchdringen kann. Produkte mit Falz bzw. Nut- und Federsystem haben diesbezüglich Vorteile.
Zulassung: Die Anwendung von XPS (extrudiertes Polystyrol) und Schaumglas als Perimeterdämmung ist in der DIN 4108-2 als genormte Konstruktion geregelt. Dagegen muss die Anwendung von EPS (expandiertes Polystyrol) und PUR (Polyurethan) durch bauaufsichtliche Zulassungen geregelt und nachgewiesen werden. Für die Anwendung im Bereich von drückendem Wasser müssen für alle Produkte bauaufsichtliche Zulassungen vorliegen.
Anordnung: Perimeterdämmungen werden immer außerhalb der außenliegenden Bauwerksabdichtung (z.B. Dickbeschichtung) angeordnet. Die Perimeterdämmung dient somit auch als Schutz der Abdichtung vor mechanischen Beschädigungen.
Übergang zur Bodenplatte: Die Perimeterdämmung sollte bei hochwertig gedämmten Gebäuden auch die Stirnseite der Bodenplatte einschließlich Bodenplattenvorsprung bedecken.
Anwendung bei drückendem Wasser/Grundwasser: Für die Anwendung im Bereich von drückendem Wasser oder Grundwasser sind nur XPS-Dämmstoffe oder Schaumglasdämmung zugelassen. Für beide ist der Nachweis der Auftriebssicherung zu erbringen. Die Auftriebskräfte dürfen nicht über die Abdichtung in das Bauwerk eingeleitet werden. Bei Kellerwänden aus WU-Beton (►Wanne, Weiße) ist keine Auftriebssicherung notwendig. Der Nachweis der Auftriebssicherung gilt als erbracht, wenn einer der folgenden Punkte eingehalten ist:
Anschluss Kellerfenster: Im Anschlussbereich von Kellerfenstern ist auf eine wärmebrückenfreie Ausführung bereits in der Planung zu achten. System-Kellerfenster haben hierfür integrierte Laibungsvarianten zur Auswahl. Beim Einbau von konventionellen Fenstern ist der Anschluss im Detail zu planen. Zum Beispiel kann beim Schalen der Wände ein Streifen Perimeterdämmung um das Fenster umlaufend in die Schalung eingelegt werden. Alternativ kann der Fensterrahmen mit der Perimeterdämmung überdämmt werden.
Schutz: Perimeterdämmungen können mit einer Noppenbahn vor mechanischen Beschädigungen vor allem beim Hinterfüllen der Baugrube geschützt werden. Zwingend erforderlich ist der Einsatz einer Noppenbahn aber nur wenn der Schutz vor mechanischer Beschädigung sonst nicht sichergestellt werden kann.
Allgemein: Die Herstellervorgaben zur Montage sind unbedingt zu beachten, insbesondere hinsichtlich Beschaffenheit des Untergrundes, Befestigung, Plattenstößen und Witterungsbedingungen. Die Platten werden mit versetzten Fugen im Verband verklebt. Kreuzstöße sind zu vermeiden.
Montage EPS, XPS und PUR: Die Dämmplatten werden entweder mit Baukleber oder mit bituminöser Abdichtungsmasse (z.B. Dickbeschichtung) verklebt. Im Grundwasser oder im Bereich von drückendem Wasser ist eine vollflächige Verklebung der Platten und Plattenkanten sowie eine Verspachtelung der Plattenfugen erforderlich. Die Perimeterdämmung kann mit Dickbeschichtung auf die Kellerwand geklebt werden. Bei einer Anwendung der Dickbeschichtung auch als Abdichtung nach DIN 18195 ist unbedingt darauf zu achten, dass die Dickbeschichtung in ausreichender Mindestschichtdicke (3 mm oder 4 mm) vorher aufgebracht und angetrocknet ist.
Montage Schaumglas: Schaumglasplatten müssen vollfugig und großflächig mit einem Bitumenkleber verklebt werden. Die Oberflächen der verlegten Platten sind vollflächig mit einer bituminösen, frostbeständigen Beschichtung zu versehen.
Plattenfalz: Beim Einbau ist darauf zu achten, dass der Falz der Plattenstöße richtig herum eingebaut ist. Dabei soll der Falz so angeordnet sein, dass eindringendes Wasser vom Bauwerk weg nach außen geleitet wird.
Mehrlagige Verlegung: Einzig XPS-Dämmungen können unter Berücksichtigung der Herstellerangaben auch mehrlagig verbaut werden. Dabei sind die Plattenlagen miteinander zu verkleben sowie fugenüberdeckt und versetzt anzuordnen.
Dämmung des Bodenplattenüberstands: verschiedene Hersteller bieten Systembauteile aus Perimeterdämmstoffen an, die gleichzeitig als Randschalung der Bodenplatte und Perimeterdämmung des Bodenplattenüberstands funktionieren.
Perimeterdämmung als Deckenrandschalung: Die Perimeterdämmung sollte nicht – wie in der Praxis weit verbreitet - als Randschalung für die Kellerdecke verwendet werden, wenn sie im Abdichtungsbereich liegt, da sonst keine Abdichtung an der Stirnseite der Kellerdecke aufgebracht werden kann. Die Abdichtung und Perimeterdämmung sollte dementsprechend erst nach fertig gestellter und ausgeschalter Kellerdecke aufgebracht werden.
Schutz: Perimeterdämmungen sollten nicht dauerhaft der Sonnenstrahlung ausgesetzt werden. Vor allem im Sockelbereich und in Lichtschächten sind Dämmungen zu bekleiden, z. B. mit einer Putzschicht, Verblechung oder Noppenbahn.
Besonderheit Schaumglasdämmplatten: Sie müssen bis zur Frosttiefe mit einer frostbeständigen, mindestens 2 mm dicken Spachtelmasse gegen Frostschäden geschützt werden. Alternativ bieten Hersteller sog. Boards an. Diese werden werksseitig aus mehreren Schaumglasdämmplatten mit einer Bitumenkaschierung zu großformatigen Boards zusammengeklebt. Sie benötigen keine zusätzliche Frostschutzschicht.
Hinweis: die DIN 4108-1 (Wärmeschutz im Hochbau; Größen und Einheiten) wurde zurückgezogen und ersetzt durch die DIN EN ISO 7345
DIN 4108 Beiblatt 2, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele
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DIN 4172, 1955-07, Maßordnung im Hochbau
DIN EN 13163, Wärmedämmstoffe für Gebäude — Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) — Spezifikation
DIN EN 13164, Wärmedämmstoffe für Gebäude — Werkmäßig hergestellte Produkte als extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) — Spezifikation
DIN EN 13165, Wärmedämmstoffe für Gebäude — Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PU) — Spezifikation
DIN EN 13167, Wärmedämmstoffe für Gebäude — Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) — Spezifikation
EnEV - Energieeinsparverordnung für Gebäude, Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
►Merkblatt Wärmeschutz erdberührter Bauteile von der Fachvereinigung Polystyrol-Extruderschaumstoff
Wärmeschutz erdberührter Bauteile (Perimeterdämmung), Merkel, H. – Dämmstoffe, Beanspruchungen, Konstruktionen. Bauphysikkalender 2002. Verlag Ernst & Sohn, Berlin 2002
Quelle: bauwion