Der tragende Untergrund muss ausreichend sauber (z.B. frei von Fetten, Mörtelresten, Feinstteilen, Nachbehandlungsmitteln) und eben sein (Ebenheitstoleranzen gem. DIN 18202, außer bei Aufbringen eines Zement-Verbundestrichs auf den noch frischen Beton). Grundsätzlich sind als Untergrund für Verbundestriche sowohl andere Estriche geeignet, aber auch Beton, Holz oder Stahl. Die Eignung oder Nichteignung bzw. die Fälle in denen der Untergrund besondere Maßnahmen erfordert, können Tabelle 2 der DIN 18560-3 entnommen werden, zusammenfassend gilt folgendes:
- als Untergrund für einen Gussasphalt-Verbundestrich sind Calciumsulfatestrich und Magnesiaestrich ungeeignet.
- als Untergrund für einen Zement-Verbundestrich ist Magnesiaestrich ungeeignet.
- Bei tragenden Untergründen aus Holz oder Stahl muss dieser eine ausreichende Biegesteifigkeit aufweisen.
- Bei einem Magnesiaestrich auf einer Stahlbetondecke ist eine Sperrschicht erforderlich.
- Bei größeren Unebenheiten oder bei auf der Rohdecke verlegten Kabeln/ Rohrleitungen wird zunächst ein Ausgleichsestrich erforderlich, der die Installationen so weit überdeckt, dass er als tragender Untergrund für den eigentlichen Verbundestrich dienen kann.
Quelle: bauwion
