Expertenwissen

Abdichtung – Schwarze Wanne

Bei einer Abdichtung von erdberührten Bauteilen in Form einer "schwarzen Wanne" werden die Bauteile erst durch zusätzliche Maßnahmen in Form von außenliegenden Beschichtungen wasserdicht.

Im Unterschied zur Abdichtung von erdberührten Bauteilen mit einer weißen Wanne können Bauteile mit außenliegender Abdichtung dampfdicht hergestellt werden, so dass diese häufig dann zum Einsatz kommen, wenn dahinterliegende Räume hochwertig genutzt werden.

Mehr über Abdichtungen mit schwarzer Wanne

Für die Abdichtung von erdberührten Bauteilen ist DIN 18533 anzuwenden. Die Anwendung kann auf Stahlbetonwänden und -bodenplatten erfolgen, aber auch auf gemauerten Kellerwänden. Hochwertig genutzte Kellerräume müssen dauerhaft gegen Feuchtigkeit geschützt werden. Die o. g. Abdichtungen sorgen auch für eine ausreichende Dichtigkeit in Bezug auf die Wasserdampfdiffusion. Durch den Planer ist dabei zunächst die richtige Wassereinwirkungsklasse zu ermitteln (s. Lexikonbeitrag ►Wassereinwirkungsklassen gem. DIN 18533-1). Alle Abdichtungsmaßnahmen sind dann darauf abzustimmen. Der Lastfall Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser muss als Mindestanforderung bei allen Bauwerksabdichtungen immer angenommen werden, sofern keine weiterreichenden Anforderungen bestehen. Die in der Matrix im o.g. Lexikonbeitrag aufgeführten Entscheidungsgrundlagen können durch ein geotechnisches Gutachten nach DIN 4020 ermittelt werden.

Hinweise zur Planung

Sockelabdichtung: Der Wandsockel von ein- und zweischaligem Mauerwerk muss entsprechend DIN 18533-1, Abschnitte 5.1.5 und 8.8, abgedichtet werden (Wassereinwirkungsklasse W4-E), sofern nicht mit drückendem Wasser zu rechnen ist, z.B. bei einem hohen Bemessungswasserstand. Dabei ist die Abdichtung im Bauzustand von ca. 20 cm unter bis ca. 30 cm über Geländeoberkante (GOK) zu führen. Die Hochführung über die Geländeoberfläche sollte dabei auch im Endzustand nie eine Höhe von 15 cm unterschreiten. Weitere Vorgaben und Beispieldetails hierzu enthält DIN 18533-1 Abschnitt 8.8.

Querschnittsabdichtung: Ebenfalls in DIN 18533-1 Abschnitt 8.8 ist die Notwendigkeit und Ausführung zusätzlicher Querschnittsabdichtungen im Sockelbereich von Außenwänden und unter Innenwänden geregelt, wenn der Untergrund und die betroffenen Wände kapillar leitfähig sind. Dabei wird unterhalb der Wände eine waagrechte Abdichtung (Querschnittsabdichtung) geführt, die im Außenbereich an die senkrechte Sockelabdichtung anschließt. Auch hierzu enthält DIN 18533-1 Abschnitt 8.8. weitere Vorgaben und Beispieldetails.

Anschluss Bodenplatte: Bei drückendem Wasser müssen die Wand- und die Bodenabdichtung zusammen eine geschlossene Wanne bilden. Hierzu wird eine außenliegende Hohlkehle ausgebildet. Beim Übergang der Wandabdichtung auf eine WU-Bodenplatte muss die Abdichtung mind. 15 cm unter die Oberkante der Bodenplatte geführt werden. Bei einer Wassersäule > 3 m (W2.2-E) darf die Abdichtung dabei nicht mehr direkt (adhäsiv) an das WU-Bauteil anschließen, sondern über ein hinterlaufsicher eingebautes Einbauteil, z.B. einen Anschweißflansch. Vorgaben und Beispieldetails zum Übergang zwischen Boden- und Wandabdichtung enthält DIN 18533-1 Abschnitt 9.1 und 9.2.

Türanschluss: Bei Terrassentüren oder Hauseingängen etc. muss das Eindringen von Wasser oder das Hinterlaufen der Abdichtung verhindert werden, indem die Abdichtung mindestens 15 cm über die wasserführende Ebene geführt wird. Dieses Maß kann z.B. für barrierefreie Hauseingänge reduziert werden, wenn zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, wie z. B. Entwässerungsrinnen oder große Vordächer. Ein Hinterlaufen der Abdichtung muss dabei verhindert werden, z.B. durch einen wasserdichten Anschluss der Abdichtung an die Türschwelle mittels Klemmprofil. Vorgaben und Beispieldetails hierzu enthält DIN 18533-1 Abschnitt 9.3.

Durchdringungen: Folgende Mindestabstände sind für Klebeflansche, Anschweißflansche und Manschetten (ab äußerer Begrenzung des Flansches oder der Manschette) einzuhalten, sofern nicht aus Verarbeitungsgründen größere Abstände erforderlich werden:

  • ≥ 15 cm Abstand untereinander und zu anderen Bauteilen, z. B. zu Bauwerkskanten/ -kehlen und Wandanschlüssen,
  • ≥ 30 cm Abstand zu Bewegungsfugen.

Für Los- und Festflanschkonstruktionen sind in folgenden Fällen größere Mindestabstände (ab Außenkante) einzuhalten:

  • ≥ 30 cm Abstand zu Bauwerkskanten/ -kehlen,
  • ≥ 50 cm Abstand zu Bewegungsfugen.

Bei einer Unterschreitung dieser Mindestabstände ist für die Abdichtung eine Sonderkonstruktion einzuplanen. Bei W2-E sind Durchdringungen, z. B. Rohrdurchführungen, Abläufe oder Verankerungen, möglichst oberhalb des Bemessungswasserstandes anzuordnen. Vorgaben und Beispieldetails zu Durchdringungen enthält DIN 18533-1 Abschnitt 10.

Bewegungsfugen: In Abhängigkeit vom Fugentyp sind Bewegungsfugen bereits bei der Planung entsprechend DIN 18533-1, Abschnitte 4.4 und 11, zu berücksichtigen. Die konstruktive Ausbildung erfolgt dabei materialabhängig nach DIN 18533-2 (bei bahnenförmigen Abdichtungsstoffen) oder nach DIN 18533-3 (bei flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen).

Radonstrahlung: Eine schwarze Wanne mindert den Eintrag der natürlichen Radonstrahlung aus dem Erdreich erheblich. Radon ist ein farb-, geruch- und geschmackloses radioaktives Edelgas, das überall in der Natur vorkommt, wenn auch lokal in sehr unterschiedlichen Konzentrationen. Laut einem Schreiben des bayerischen Landesamts für Umweltschutz sind Radon und die dazugehörigen Zerfallsprodukte nach Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Hinweise zur Bauausführung

Untergrund: Nach DIN 18533-1 muss der Untergrund für erdberührte Bauwerksabdichtungen folgende Eigenschaften einhalten: frostfrei, fest, eben, frei von Nestern, klaffenden Rissen und Graten, frei von schädigenden Verunreinigungen. Der Feuchtegehalt des Untergrunds muss auf das Abdichtungssystem abgestimmt sein und darf dessen zulässiges Maß nicht überschreiten. Auch weitere Anforderungen an den Untergrund sind abhängig von den gewählten Abdichtungsstoffen. Flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe haben dabei in der Regel höhere Anforderungen an den Untergrund als bahnenförmige Abdichtungsstoffe, z.B. sind Unebenheiten, Vertiefungen, offene Stoß- und Lagerfugen oder Ausbrüche zu schließen bzw. auszugleichen. Konkrete Anforderungen ergeben sich aus DIN 18533-2 Abschnitt 4.2 (für bahnenförmige Abdichtungsstoffe) bzw. aus DIN 18533-3 Abschnitt 4.2 (für flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe).

Kellerdeckenanschluss: Oftmals wird die Kellerdecke erst nach dem Aufbringen der Außenabdichtung und Perimeterdämmung betoniert, weil dann die Perimeterdämmung als Stirnschalung herangezogen wird. Damit ist aber die Stirnseite der Decke ohne Schutz vor Feuchtigkeitseintrag. In Zusammenhang mit einer schwarzen Wanne sollte daher eine Deckenrandschalung verwendet und die Abdichtung erst nach dem Betonieren der Decke an deren Stirnseite aufgebracht werden.

Schichtdicke von flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen: Um die erforderliche Mindesttrockenschichtdicke sicherzustellen ist beim Auftrag ein Schichtdickenzuschlag erforderlich, der vom Hersteller für den jeweiligen Anwendungsfall anzugeben ist und der bei der aufzutragenden Nassschichtdicke berücksichtigt werden muss. Die Einhaltung der erforderlichen Schichtdicke ist zu kontrollieren, z.B. durch Verfahren nach DIN EN ISO 2808 und entsprechend den Hinweisen in DIN 18195 Beiblatt 2. Bei W2.1-E ist zusätzlich eine Dokumentation dieser Kontrollen erforderlich.

Schutz: Zum Schutz der Abdichtung muss auf der Außenseite eine Schutzschicht hergestellt werden, zum Beispiel in Form einer Perimeterdämmung, einer Noppenfolie oder einer Dränmatte. Die Schutzschicht muss unmittelbar nach der Fertigstellung der Abdichtung angebracht werden, sofern während der Bauzeit nicht zunächst temporäre Schutzmaßnahmen erfolgten.

Witterungseinflüsse: Die Abdichtungen sind im frischen Zustand empfindlich gegen Regen, Frost und direkte Sonne. Deshalb ist bei den Abdichtungsarbeiten auf geeignete Witterung unter Berücksichtigung der Herstellervorschriften zu achten.

Normen und Literatur

DIN 18195 Abdichtung von Bauwerken - Begriffe

DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen:

  • Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen
  • Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen

DIN 4095, Baugrund; Dränung zum Schutz baulicher Anlagen; Planung, Bemessung und Ausführung

Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB-Richtlinie), Hrsg. Deutsche Bauchemie, Mai 2010

WTA-Merkblatt 4-6-14/D Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile, Hrsg. Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V., November 2014

Quelle: bauwion