Durch Verbrennung wird die gespeicherte Energie eines Materials in Wärme umgewandelt. Im Bauwesen sind Brennstoffe insbesondere für die Gebäudebeheizung interessant. Man unterscheidet in
Anders als bei flüssigen oder gasförmigem Brennstoffen bleibt bei Festbrennstoffen nach der Verbrennung Asche zurück, d. h. mineralische Bestandteile, die nicht verbrannt werden. Gerade Festbrennstoffe sind laut BImSchV, § 3 in vielen Varianten und Formen zur Verfeuerung zugelassen, z.B. Briketts, Stückholz, Pellets, Hackschnitzel, Sägespäne oder Stroh. Festbrennstoffe dürfen nur verfeuert werden, wenn ihr Feuchtegehalt unter 25 % liegt (bezogen auf das Trocken- oder Darrgewicht des Brennstoffs).
Quelle: bauwion