Basiswissen

Verspachtelung von Gipsfaserplatten, Qualitätsstufen

Die Einteilung erfolgt gemäß dem Merkblatt Nr. 2.1, Verspachtelung von Gipsfaserplatten, Oberflächengüten. Bei Gipsfaserplatten unterscheidet man verschiedene Fugentechniken: Spachtelfuge, abgeflachte Kante und Klebefuge. Dementsprechend werden diese Techniken auch bei der Definition der Qualitätsstufen der Verspachtelung unterschieden. Um die Eindeutigkeit der geforderten Leistung sicherzustellen, sind die Qualitätsstufen in der Ausschreibung mit dem Zusatz „Gipsfaser“ zu versehen. Im Unterschied zu anderen Gipswerkstoffen können bei Gipsfaserplatten produktspezifische Unterschiede in der erforderlichen Leistung auftreten.

Für die Verspachtelung mit Spachtelfuge oder abgeflachter Kante gilt:

*Der beschriebene Umfang der Verspachtelung bezieht sich auf die oberste Plattenlage.

 

Für die Verspachtelung von Gipsfaserplatten mit Klebefuge gilt:

*Der beschriebene Umfang der Verspachtelung bezieht sich auf die oberste Plattenlage.

Quelle: bauwion