Basiswissen

Aufzugskorbmaße

In den Normenreihen für Personenaufzüge sind die Mindestmaße für die Fahrkabine in Abhängigkeit von der Tragfähigkeit und damit von der Zahl der zu befördernden Personen festgelegt. Neben Breite und Tiefe der Kabinen sind auch die Türbreiten, Kabinenhöhen, Schachtmaße und Triebwerksraummaße vorgegeben.

 

Nach DIN 15306 sollte die Fahrkabine für einen Personenaufzug mindestens 0,90 m breit und 1,00 m tief sein. Ab einer Aufzugsbreite von 1,10 m ist auch eine barrierefreie Ausführung möglich. Als Bettenaufzug sollte die Fahrkabine mindestens 1,20 m breit und 2,30 m tief sein. Bei Feuerwehraufzügen beträgt das Mindestmaß der Fahrkabine für die Personenrettung auf Betten oder Tragen 1,10 m x 2,10 m.

Quelle: bauwion