Mit Gipsplatten lässt sich das Dachgeschoss eines Neubaus ebenso wie der bestehende Dachraum eines Altbaus schnell, sauber und rationell ausbauen.
Dachausbausysteme mit Gipsplatten bestehen aus einer fugenlosen Bekleidung als fertiger Raumoberfläche, die entweder direkt oder über Unterkonstruktionen aus Metall oder Holz am Dachstuhl befestigt wird. In der Ebene der Unterkonstruktion kann sich zusätzlich eine Dämmschicht aus Mineralwolle befinden, als innenliegende Ergänzung zu der eigentlichen Steildachdämmung bzw. um z.B. Schallschutz- oder Brandschutzanforderungen zu erfüllen.
Diese Bauwion-Wissensseite beschreibt den Ausbau der raumbegrenzenden Flächen zu einem Holzdachstuhl, im Einzelnen die Herstellung/ Bekleidung folgender Flächen mit Gipsplatten:
1 = Drempel-/ Abseite | 2 = Dachschräge | 3 = Kehlbalkendecke (Untersicht)
Auf den Wissensseiten ► 420 | Trockenbauwände und ► 430 | Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken werden weitere Trockenbausysteme beschrieben, die auch beim Dachausbau eingesetzt werden können.
Unterkonstruktion: Die maximal zulässigen Spannweiten der Beplankung gem. DIN 18181 bzw. der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung sind zu berücksichtigen. Bei Holz-Unterkonstruktionen muss das verwendete Holz mindestens die Güteklasse S 10 (MS 10) nach EN 1912 erfüllen und darf höchstens 20 % Massenanteile an Holzfeuchte enthalten.
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Akustikdecken: Der Einbau von gelochten schallabsorbierenden Gipsplatten mit rückseitiger Vlieskaschierung ist auch beim Dachausbau möglich. Er verbessert die sogenannten Nachhallzeiten eines Raumes, die neben dem Raumvolumen vor allem vom Schallabsorptionsvermögen der Raumoberflächen abhängen. Für die jeweilige Nutzung falsch oder nicht berücksichtigte Nachhallzeiten können bei bestimmten Räumen, z.B. Turnhallen, bis hin zur Unbenutzbarkeit des Raumes führen, wenn z.B. die Verständigung durch zu lange Nachhallzeiten unzumutbar erschwert wird. Weitere Informationen hierzu enthält die Wissensseite ► 430 | Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken.
Sichtbekleidung unter Brandschutzbekleidung: Auch beim Dachausbau kann eine Ausführung der Bekleidung in zwei Ebenen erforderlich werden, wenn ein System allein nicht alle technischen Anforderungen gleichzeitig erfüllen kann, z.B. an Akustik und Brandschutz. Die Akustikbekleidung wird dann als zweite Ebene unter einer Bekleidung mit klassifizierter Feuerwiderstandsfähigkeit montiert. Beide Systeme müssen dabei aufeinander abgestimmt und entsprechend zugelassen sein. Insbesondere muss die Unterkonstruktion der Brandschutzbekleidung für die zusätzliche Belastung durch die Akustikbekleidung ausgelegt und zugelassen sein.
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Trennwandanschluss: Damit eine Trennwand mit Anforderung an die Feuerwiderstandsfähigkeit als raumabschließendes Bauteil zulassungskonform an eine Dachbekleidung anschließen kann, muss für die Dachbekleidung mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit wie für die Trennwand nachgewiesen sein.
Feuchträume: Gem. DIN 18181 sind Gipsprodukte in der Regel nicht geeignet für Anwendungen in Räumen mit anhaltend hoher Luftfeuchte. Sie sind jedoch geeignet für Räume, in denen die Luftfeuchte nutzungsbedingt und infolge ausreichend vorhandener Lüftungsmöglichkeiten nur vorübergehend kurz ansteigt, z.B. in Sanitärräumen innerhalb von Wohnungen. Die DIN 18181 empfiehlt hierbei die nach DIN 18180 (Typ GKBI/ GKFI) bzw. DIN EN 520 (Typ H2) klassifizierten Gipsplatten für Feuchtraumanwendungen.
Ballwurfsicherheit: Wenn eine Ballwurfsicherheit erforderlich ist, z.B. in Turnhallen, ist zu prüfen, ob das gewählte Dachausbausystem hierfür geeignet und zugelassen ist. In der Regel bedingt eine Ballwurfsicherheit in diesem Fall einen reduzierten Achsabstand der Tragprofile/ -lattung.
Angaben in den Bauvorlagen: Gem. DIN 18168-1 ist in den Bauvorlagen die Verwendung von Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken einschließlich ihrer Verankerungen sowie der Befestigung leichter Trennwände an ihnen anzugeben. Mit anzugeben sind dabei auch ggf. erforderliche Maßnahmen zum Brand-, Wärme- und Schallschutz.
Lagerung von Gipsplatten: Die Lagerung von Gipsplatten sollte horizontal und eben erfolgen, d.h. z.B. auf trockenen Paletten oder eng liegenden Lagerhölzern. Bei der Lagerung von Gipsplatten ist die zulässige statische Belastungsgrenze der Decke schnell erreicht. Die Platten sind daher unter Berücksichtigung des Plattengewichts und der zulässigen Deckentragfähigkeit zu lagern, mit möglichst großem Abstand der einzelnen Paletten zueinander.
Verarbeitung von Gipsplatten: Gipsprodukte sind auf der Baustelle bei Transport, Lagerung und Einbau vor Feuchtigkeitseinwirkungen zu schützen. Insbesondere Gipsplatten nehmen durch Feuchtigkeit, aber auch durch Verformungen schnell Schaden. Mit der Materialanlieferung und Verarbeitung sollte daher erst begonnen werden, wenn die Fassadenhülle einschließlich Dach einen funktionierenden Schutz vor Feuchtigkeit/ Niederschlägen bietet. Nach dem Einbau sollten Gipsplatten nicht einer länger anhaltenden Luftfeuchtigkeit von über 80 % ausgesetzt werden. Insbesondere bei zeitgleich erfolgenden Innenputz- oder Estricharbeiten ist eine ausreichende Lüftung sicherzustellen, um Schäden an den Trockenbauwänden durch eine erhöhte Luftfeuchtigkeit zu vermeiden.
Verspachtelung von Gipsplatten: Die Verspachtelung von Gipsplatten sollte gem. DIN 18181 nur bei Raumtemperaturen ≥ 10° C erfolgen.
Analog zu den in DIN 18550 für Innenputzoberflächen definierten vier Qualitätsstufen Q1 – Q4 sind diese im Merkblatt Nr. 2, Verspachtelung von Gipsplatten, auch für Gipsplatten festgelegt, s. auch Lexikonbeitrag ► Verspachtelung von Gipsplatten, Qualitätsstufen. Die Qualitätsstufe ist in Abhängigkeit von der weiteren Beschichtung/ Bekleidung der Wand zu wählen.
Zu beachten ist hierbei, dass Abzeichnungen im Streiflicht durch die handwerkliche Herstellung der glatten Wandoberfläche nie ganz zu vermeiden sind. Sie sind jedoch deutlich reduzierter, wenn eine erhöhte Qualitätsstufe (Q3 oder Q4) ausgeführt wird. Bei Qualitätsstufe 4 sind sie im Rahmen der handwerklichen Möglichkeiten minimiert, eine absolut ebene und schattenfreie Ausführung ist jedoch nicht ausführbar. Für ein optimales Ergebnis sollten bereits während der Ausführung der Spachtelarbeiten vergleichbare Lichtverhältnisse vorhanden sein wie bei der Abnahme bzw. der späteren Nutzung.
DIN 4102-2, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
DIN 6812, Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV - Regeln für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes
DIN 18168-1, Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken - Teil 1: Anforderungen an die Ausführung
DIN 18180, Gipsplatten - Arten und Anforderungen
DIN 18181, Gipsplatten im Hochbau - Verarbeitung
DIN 18182-1, Zubehör für die Verarbeitung von Gipsplatten - Teil 1: Profile aus Stahlblech
DIN 18340, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Trockenbauarbeiten
DIN EN 520, Gipsplatten - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 13964, Unterdecken - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 14195, Metallprofile für Unterkonstruktionen von Gipsplattensystemen - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
Bauregellisten, Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C, herausgegeben vom ► Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
Baustellen-Bedingungen, Merkblatt Nr. 1, Hinweise und Richtlinien für Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten-Systemen, herausgegeben durch die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Verspachtelung von Gipsplatten, Merkblatt Nr. 2, Oberflächengüten, Hinweise und Richtlinien für Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten-Systemen, herausgegeben durch die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Gipsplattenkonstruktionen, Fugen und Anschlüsse, Merkblatt Nr. 3, herausgegeben durch die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Quelle: bauwion