Expertenwissen

Kalksandstein-Innenwände

Innenwände aus Kalksandstein werden je nach Funktion als tragende oder nichttragende Wände ausgeführt und erfüllen aufgrund der hohen Rohdichte des Materials auch erhöhte Anforderungen an den Schallschutz, den Brandschutz und die Wärmespeicherfähigkeit. Dadurch eignen sie sich auch als Trennwand zwischen Nutzungseinheiten, als Raumabschluss eines notwendigen Treppenhauses oder als innere Brandwand. Die hohe Steindruckfestigkeit bewirkt eine besonders große statische Belastbarkeit. Kalksandstein-Innenwände werden oft aus optischen oder wirtschaftlichen Gründen als Sichtmauerwerk hergestellt.

Mehr über Innenwände aus Kalksandstein

Die meisten Kalksandsteinarten können grundsätzlich sowohl als Außenwand als auch als Innenwand verarbeitet werden. Siehe Lexikonbeiträge► Kalksandstein, Steinarten nach DIN V 106 und ► Bezeichnung eines Kalksandsteines gem. DIN V 106.

Während Außenwände aus Kalksandstein zumeist mehrschichtig ausgeführt werden, um Anforderungen an den Wärmeschutz zu erfüllen, sind tragende und nicht tragende Innenwände in der Regel einschichtig ausgeführt.

Kalksandstein wird auch als Sichtmauerwerk im Innenbereich hergestellt. Für eine besonders hochwertige Optik empfiehlt sich eine zweischalige Konstruktion mit speziellen Verblendersteinen.

Hinweise zur Planung

Nicht tragende Innenwand: Eine nicht tragende (und nicht aussteifende) Innenwand hat keine statische Funktion für das übergeordnete Tragwerk eines Gebäudes. Sie lässt sich beliebig hinzufügen oder entfernen, auch bei bestehenden Gebäuden. Statisch gesehen zählt sie zu den Nutzlasten und kann über einen Trennwandzuschlag in die Berechnung einbezogen werden, siehe hierzu Lexikonbeitrag ►Trennwandzuschlag.

Auch nichttragende Trennwände müssen einschließlich ihrer Anschlüsse an angrenzende Bauteile nachweislich statische Anforderungen erfüllen, die in DIN 4103-1 geregelt sind:

  • Aufnahme ihrer Eigenlast einschließlich Putzen und Bekleidungen und ggf. weiteren auf ihre Fläche wirkenden Lasten, Abtragung auf angrenzende tragende Bauteile.
  • Abtragung leichter Konsollasten, außer bei verglasten Wandbereichen.
  • Aufnahme einer 0,9 m über dem Fußpunkt der Wand angreifenden horizontalen Streifenlast (Gebrauchslast), unter Mitberücksichtigung v. g. Konsollasten. Die Größe der anzunehmenden Gebrauchslast ist dabei abhängig vom Einbaubereich, s. auch ►Einbaubereiche gem. DIN 4103-1.
  • Übernahme der Sicherung gegen Absturz, soweit erforderlich.
  • Aufnahme von Windlasten, soweit erforderlich, z.B. bei Hallenbauten mit großen und regelmäßig offen stehenden Toren.

Tragende Innenwand: Tragende Innenwände dienen als Teil des Gebäudetragwerkes auch dem Abtrag von Eigenlasten des Gebäudes, zusätzlich zu ihren weiteren Aufgaben (z.B. Raumtrennung, Brandschutz und Schallschutz). Bereits bei einer Wandstärke von 11,5 cm kann Kalksandstein dabei die Anforderungen an eine tragende Wand erfüllen. Im Innenwandbereich kann so die Verwendung von Kalksandstein zu besonders wirtschaftlichen Wohn- und Nutzflächen führen.

Haustrennwand: Durch ihre hohe Rohdichte können Innenwände aus Kalksandstein mit einer zweischaligen Konstruktion auch die Anforderungen an einen erhöhten Schallschutz gem. DIN 4109 Beiblatt 2oder die VDI Richtlinie 4100 gut erfüllen. Bereits mit zwei Kalksandsteinwänden (Rohdichteklasse 1,8) in einer Stärke von jeweils 15 cmund einer mit Mineralfaserplatten gefüllten Trennfuge von 5 cm können die geforderten 67 dB zwischen Doppel- oder Reihenhäusern erfüllt werden. Durch eine höhere Rohdichteklasse oder eine Wandstärke ≥ 17,5 cm lässt sich der Schallschutz weiter verbessern, siehe auch Lexikonbeitrag ►Haustrennwände.

Trennwände zwischen Nutzungseinheiten und zum Treppenhaus: Auch für die Wände zwischen zwei Nutzungseinheiten (z.B. Büros, Wohnungen),sowie zwischen einer Nutzungseinheit und dem Treppenhaus gelten hohe Schallschutz-, in der Regel aber auch Brandschutzanforderungen. Dabei sind die Wände bis unmittelbar unter die Dachhaut zu führen, z.B. bis unter die Dachziegel. Erfüllt der Dachaufbau die gem. Landesbauordnung gestellten Anforderungen an eine Feuerwiderstandsfähigkeit als raumabschließendes Bauteil, darf die Trennwand auch an die Unterseite der entsprechend qualifizierten Schicht des Dachaufbaus anschließen.

Im Gegensatz zu Haustrennwänden werden im Gebäudeinneren liegende Trennwände in der Regel einschalig ausgeführt. Das Schalldämm-Maß Rw des Materials Kalksandstein ist ausreichend, um die Anforderungen an einschalige Wohnungstrennwände zu erfüllen. Die handelsüblichen Kalksandsteinkonstruktionen bedürfen deshalb in der Regel keines gesonderten Nachweises. Ausschlaggebend ist hierbei jedoch das bewertete Schalldämm-Maß R’w unter Einbeziehung der Flankenübertragung. Siehe hierzu den Lexikonbeitrag ► Schalldämm-Maße für trennende Bauteile massiver Bauart und bauwion-Seite ► 122 | Außenwände aus Kalksandstein, Unterpunkt Schallschutz.

Wärmespeicherfähigkeit: Innenwände aus Kalksandstein können aufgrund ihrer hohen Rohdichte einen wichtigen Beitrag zur Wärmeregulierung in Innenräumen leisten, indem sie temporär auftretende überschüssige Wärme aufnehmen, zwischenspeichern und zeitversetzt wieder an den Raum abgeben.

Im Winter speichert die Kalksandsteinwand tagsüber die Raumwärme und gibt diese bei Nachtabsenkung der Heizung wieder an die Raumluft zurück. Im Sommer wird die überschüssige Wärme tagsüber gespeichert und nachts über Lüftung wieder nach außen abgegeben. Temperaturspitzen oder Überhitzung werden so vermieden bzw. reduziert.

Hierzu geeignet sind Rohdichten von 1,8 kg/dm³ oder mehr. Entscheidend ist die Größe der wirksamen Speicherfähigkeit C, s. auch Lexikonbeitrag ► Wirksame Wärmespeicherfähigkeit.

Dampfdiffusion: Kalksandsteinwände haben abhängig von Ihrer Rohdichte eine Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl μ von ca. 5 bis 25und damit eine mittlere Dampfdurchlässigkeit. Sie gelten somit als diffusionsoffene Wandkonstruktion und können in gewissem Maß Feuchtigkeit aus der Raumluft aufnehmen und zeitversetzt wieder an den Raum abgeben. Damit sie in dieser Weise feuchtigkeitsregulierend wirken können, müssen auch die Innenputze und -farben entsprechend diffusionsoffen ausgelegt sein, s. Wichtige Anschlussbauteile.

Schallschutz: Durch seine hohe Rohdichte ist Kalksandstein prädestiniert für Wände mit erhöhten Schallschutzanforderungen. Weitere Informationen s. auch Lexikonbeitrag ► Kalksandsteinwände, Schallschutz.

Brandschutz: Kalksandsteinwände sind nicht brennbar, einschalige Brandwände aus Kalksandstein sind bereits ab 17,5 cm Dicke ohne Putz möglich. Weitere Informationen s. auch Lexikonbeiträge► Nicht tragende Mauerwerkstrennwände, Brandschutzanforderungen und ► Innere Brandwand, Anforderungen.

Wärmeschutz bei Innenwänden: Anforderungen an den Wärmeschutz bestehen bei innenliegenden Wänden in der Regel nicht. Allerdings kann im Einzelfall eine Nachweispflicht nach EnEV bestehen, wenn z.B. ein unbeheizter Keller an ein beheiztes Treppenhaus angrenzt. Da Kalksandstein eine hohe Wärmeleitfähigkeit besitzt, empfiehlt sich eine zusätzliche Dämmschicht auf der „kalten“ Kellerseite.

Zusätzlich kann es Sinn machen, bei Wänden über oder unter unbeheizten Bereichen Kimmsteine mit deutlich verbessertem Wärmedämmwert als unterste oder oberste Steinlage zu setzen, um die thermische Trennung zwischen Bodenplatte bzw. Decke und Wand zu verbessern.

Mauerwerksmaß: Trotz Ausstattung der meisten Baufirmen mit Schneidegeräten für Mauersteine ist es nach wie vor sinnvoll, in der Planung so weit wie möglich die Mauerwerksmaße zu berücksichtigen. Diese sind in der DIN 4172 geregelt und beruhen auf einem Raster von 12,5 cm (siehe ► Mauerwerksmaße). Ausgehend vom 12,5cm-Raster muss bei der Geschosshöhe im Rohbaumaß ein Zuschlag von 1 bis 3 cmfür das Herstellen des Mörtelbetts einschl. Bitumenbahn berücksichtigt werden, bevor die erste Steinreihe angelegt wird. Wirtschaftlich herzustellende Rohbauhöhen können so z. B. sein: 2,65 m/ 2,775 m/ 2,90 m.

Sichtmauerwerk/Sichtflächen im Innenbereich: Frostwiderstandsfähigkeit spielt bei Sichtmauerwerk im Innenbereich in der Regelkeine Rolle.Für optisch untergeordnete Bereiche (z. B. Keller, Industriebau) ist es daher prinzipiell möglich, alle üblichen Steinarten aus Kalksandstein unverputzt und auch unbehandelt zu verwenden. Bei höheren Ansprüche an die Gestaltunggibt es zahlreiche Kalksandstein-Produkte, die für ein Sichtmauerwerk geeignet sind oder speziell dafür entwickelt wurden:

  • Fasenstein: Der Fasenstein ist ein Kalksandstein mit abgefasten Kanten und sehr homogenen Sichtflächen. Er wird immer im Dünnbettmörtel vermauert. Seine abgefasten Sichtkanten ersetzen die klassische Sichtfuge, wodurch ein nachträglicher Arbeitsgang entfallen kann. Um Schallschutz und Luftdichtigkeit zu gewährleisten, ist eine Stoßfugenvermörtelung notwendig.
  • Innensichtstein: Nicht frostwiderstandsfähiger Stein mit glatter Oberfläche im kleinformatigen Bereich, geeignet für optisch ansprechendes Sichtmauerwerk für Innenbereich. Die Verarbeitung erfolgt mit Normalmörtel, in der Regel in zwei Arbeitsgängen.
  • Vormauer- und Verblenderstein: Die frostsicheren Mauersteine (Druckfestigkeitsklasse mind. 10 bzw. 16) finden Anwendung bei Sichtmauerwerksfassaden, werden aber auch im Innenbereich vermauert. Sie weisen mindestens eine kantensaubere Kopf- und Läuferseite auf und werden in unterschiedlichen Formaten hergestellt. Mögliche Oberflächen: bossiert, bruchrau, glatt.
  • Riemchen: Sie dienen alleine der Wandbekleidung für Innen- und Außenwände und werden in geringer Materialstärke von etwa 2 cm mittels Dünnbettkleber/-mörtel an die Wand angebracht. Die Herstellung erfolgt meist in den Farbtönen grau und weiß, mit den Oberflächen, bossiert und bruchrau. Sie weisen Frostwiderstandsfähigkeit auf und sind werkseitig imprägniert.

Ein Sichtmauerwerk wird konstruktiv nach Eurocode 6 ausgeführt. Dem Architekten kommt bei der Planung von Sichtmauerwerk hoher optischer Qualität zudem die Aufgabe zu, die Lage der Fugen genau zu planen. Gegebenenfalls muss ein Fugenplan erstellt werden, um die Mauerlänge und die Lage von Stürzen, Türöffnungen etc. genau auf das gewählte Steinformat abzustimmen bzw. in einen Mauerwerksverband einzupassen.

Hinsichtlich der Gestaltung von Sichtmauerwerk existieren keine verbindlichen Regeln. Dementsprechend wichtig sind genaue Absprachen bzw. eine detaillierte Ausschreibung gemäß den Vorgaben der DIN 18330 VOBC. Auch die Erstellung von Musterflächen kann hilfreich sein, siehe hierzu auch Lexikonbeiträge: ► Mauerwerksverbände und ► Mauerwerksmaße.

Sonderbauteile: Als Ergänzung zu den Wandsteinen wird eine Vielzahl von Zusatzprodukten angeboten.

Wichtig für die Erstellung von Innenwänden können sein:

  • Kimmsteine speziell zum Höhenausgleich am Wandfußund/oder -kopf.
  • Kimmsteine mit geringerer Wärmeleitfähigkeit am Wandfußund/oder -kopf über oder unter unbeheizten Räumen bzw. Außenräumen.
  • Stürze (für die verputzte Wand, aber auch für die Sichtmauer)
  • E-Steine mit durchgehenden vertikalen Installationskanälen für Elektrik. Bei sorgfältiger Vermauerung im Verband liegen die Kanäle über die gesamte Wandhöhe vertikal übereinander. Das Fräsen der Wand entfällt.

Ökologie: Kalksandsteine haben eine gute Ökobilanz, ihre Herstellung erfolgt nur aus den natürlichen Materialien Sand, Kalk und Wasser. Chemische Zusätze werden nicht beigemengt, es fallen auch keine umweltbelastenden Rückstände an. Der Energieaufwand bei der Herstellung ist gering.

Der Baustoff Kalksandstein wird als Zuschlagstoff bei erneuter Kalksandsteinproduktion oder bei Betonbauteilen wiederverwendet. Zudem wird er im Erd-, Straßen- und Wegebau verwertet.

Rechtsverbindlichkeit der DIN „V“ 106: Trotz ihres Charakters als „Vornorm“ ist die DIN V 106 in den meisten deutschen Bundesländern über die jeweilige Liste der Technischen Baubestimmungen bekannt gemacht, damit bauaufsichtlich eingeführt, und muss daher bei der Planung und Ausführung von baulichen Anlagen von allen Beteiligten beachtet werden.

Hinweise zur Bauausführung

Anwendung und Zulassung: Siehe hierzu Lexikonbeitrag ► Kalksandstein, Anwendung und Zulassung

Verband: Mauerwerk darf nur im Verband vermauert werden, d.h., dass die übereinanderliegenden Stöße zueinander versetzt sind. Auf eine ausreichende Überlappung ist bei der Bauausführung zu achten, da sonst Putzrisse begünstigt werden: Der Versatz (Überbindemaß) muss bei Mauersteinen, deren Höhe 250 mm oder kleiner ist, mindestens 0,4 x H oder 40 mm betragen.Bei Steinen, die höher als 250 mm sind, mindestens 0,2 x H oder 100 mm. Ausschlaggebend ist jeweils der größere Wert. Siehe auch► Mauerwerksverbände.

Anlegen von Wänden: Bei Steinformaten > 25kg ist ein Versetzgerät notwendig. Auf der Decke oder Bodenplatte wird vor dem Setzen der ersten Steinreihe eine waagerechte Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit und/ oder zur schalltechnischen Entkopplung und eine Ausgleichsschicht aus Normalmörtel mit einer Dicke von 1 bis 3 cm aufgebracht. Diese dient dem Ausgleich von Unebenheiten, so dass die erste Reihe absolut lot- und fluchtgerecht erstellt werden kann.

Wartezeiten: Erfahrungsgemäß vollzieht sich der überwiegende Teil der regelgerechten Formänderungen eines Rohbaus in den ersten Wochen und Monaten. Dementsprechend empfiehlt sich eine Wartezeit vor dem Verputzen, um Risse zu vermeiden.

Frost und Hitze: Bei zu starker Hitzeeinwirkung sollten die Steine angenässt werden, um ein zu schnelles Einziehen des Mörtels in den saugfähigen Stein zu verhindern. Genauso ist das Mauerwerk vor Frost und starker Durchfeuchtung zu schützen. Das Erstellen von Mauerwerk mit gefrorenen Baustoffen ist nicht zulässig. Nach oben offenes Mauerwerk sollte mit Platten oder Planen abgedeckt werden.

Lagerfugen: Bei „Normal“-Steinen werden ca. 10 bis 12 mm dicke Lagerfugen aus Normalmörtel mit dem Mörtelschlitten oder der Kelle aufgetragen. Plansteine und Planelemente werden mit etwa 2 mm dickem Dünnbettmörtel versetzt. Der Auftrag erfolgt mit Dünnbettmörtelschlitten oder Plankelle. Nach dem Ansteifen des Mörtels ist überquellender Mörtel mit dem Spachtel abzuziehen.

Stoßfugen: Das Sollmaß für Stoßfugen bei Steinen ohne Nut- und Federsystem beträgt 10 mm. Kalksandsteine mit Nut-und Federsystem sind mit -R deklariert. Bei diesen kann eine Stoßfugenvermörtelung in der Regel entfallen. Ausnahmen sind Bauplatten geringer Stärke und oft auch einschalige Sichtmauerwände. Hier beträgt die Stoßfugenbreite analog zur Lagerfugenbreite 2 mm. Eine zusätzliche Vermörtelung im Eckbereich von Wänden vermindert die Rissegefahr und bildet eine kraftschlüssige Verbindung.

Sichtmauerwerk: Sofern das Sichtmauerwerk nicht vollflächig gestrichen wird, sollten Verblendsteine nur von einem Werk bezogen werden, um unerwünschte Farbunterschiede zu vermeiden. Zudem sollte auch eine Mauer oder ein Mauerabschnitt immer mit nur einer Lieferung aufgemauert werden, denn auch hier lassen sich kleine Farbunterschiede sonst nicht vermeiden.

KS-Vormauersteine und KS-Verblender haben in der Regel herstellungsbedingt jeweils nur eine kantensaubere Kopf- und Läuferseite. Die Steine müssen durch richtiges Drehen in die richtige Position gebracht werden. Bei erhöhten Anforderungen, z.B. bei beidseitigem Sichtmauerwerk, muss davon ausgegangen werden, dass auf der Baustelle eine gewisse Anzahl von Steinen aussortiert werden muss. Je größer das Steinformat ist, desto mehr fallen Unregelmäßigkeiten an den Kanten der Steine auf.

Mängel an den Steinen müssen bei der Anlieferung, in jedem Fall jedoch unbedingt vor der Vermauerung reklamiert werden.

Schallbrücken: Ein besonderes Augenmerk bei der Ausführung ist auf die Vermeidung von Schallbrücken zu legen, da diese den planmäßig vorhandenen Schallschutz der Trennwand erheblich herabsetzen können. Insbesondere wichtig ist hierbei:

  • saubere Ausführung aller Anschlussdetails, z.B. keine Verbindung des Wandputzes entkoppelter Wände zu angrenzenden Bauteilendurch Überstehen über die als Trennlage untergelegte Bitumenbahn oder durch Überputzen von Entkoppelungsprofilen
  • Entkopplung von in Wandschlitzen eingemauerten Rohrleitungen vom Rohbau durch vollständige Ummantelung mit weichfedernder Dämmung
  • möglichst wenig Installationen in Trennwänden mit Schallschutzanforderungen: gegenüberliegende Leerdosen mit mind. 40 cm Versatz zueinander, Leerrohrführung von Elektrokabeln in diesen Wänden vermeiden.
Normen und Literatur

Hinweis: Die Mauerwerk-Normenreihe DIN 1053 wurde mit Ausnahme der überarbeiteten DIN 1053-4 (Fertigbauteile) zurückgezogen. Nachfolger sind die Eurocode-Normen der Reihe DIN EN 1996. Obwohl auch DIN 1053-1 (Berechnung und Ausführung) vom Normeninstitut zurückgezogen wurde, gilt sie über die bauaufsichtlichen Regelungen in Deutschland noch bis Ende 2015. Ihre Anwendung ist alternativ zu den Regelungen des Eurocode 6 möglich, darf aber nicht mit diesen gemischt werden.

HinweisDIN 4108-1 (Wärmeschutz im Hochbau; Größen und Einheiten) wurde zurückgezogen und ersetzt durch DIN EN ISO 7345, 1996-01,Wärmeschutz - Physikalische Größen und Definitionen.

DIN V 106, Vornorm, Kalksandsteine mit besonderen Eigenschaften

DIN 1053-1, Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung

DIN 4103-1, Nichttragende innere Trennwände - Teil 1: Anforderungen und Nachweise

DIN 4108 Beiblatt 2,Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele

DIN 4108-2, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz

DIN 4109, Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise

DIN 4109 Beiblatt 2, Schallschutz im Hochbau; Hinweise für Planung und Ausführung; Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz; Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- oder Arbeitsbereich

DIN 4109/A1, Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise; Änderung A1

DIN 4172, Maßordnung im Hochbau

DIN EN 771-2, Festlegungen für Mauersteine, Teil 2: Kalksandsteine

DIN EN 1996-1-1, Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk

DIN EN 1996-1-1/NA, Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk

DIN EN 1996-1-2, Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall

DIN EN 1996-1-2/NA, Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall

DIN EN 1996-2, Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil 2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk

DIN EN 1996-2/NA, Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil 2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk

DIN EN 1996-3, Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil 3: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten

DIN EN 1996-3/NA, Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil 3: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten

EnEV- Energieeinsparverordnung für Gebäude, Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden

Quelle: bauwion