Ein Plattformlift dient zur Beförderung einer einzelnen Person, meist im Rollstuhl, entlang eines Treppenlaufes. Er besteht aus einer zwei- oder mehrläufigen Führungsschiene, die parallel zu einer Wand oder einem Geländer auf den Treppenstufen bzw. an der Wand montiert wird, und einer Plattform, die über einen Elektromotor und einen Zahnstangen- bzw. Traktionsantrieb bewegt wird. Die Plattform kann über eine einklappbare Rampe befahren werden und hat kleine Sicherheitswände und Sicherheitsbügel, um ein Abrollen zu verhindern. Die Steuerung erfolgt über ein Bedienelement auf der Plattform oder eine Fernbedienung. Eine Montage ist auch über mehrere Stockwerke mit mehreren Haltestellen möglich. Es gibt auch Modelle mit Klappsitzen auf der Plattform, die den Transport von Personen mit zusätzlichen Lasten, wie z.B. Einkäufen, ermöglichen.
Ein Plattformlift braucht mehr Platz als ein einfacher Treppenlift, kann aber in der Regel an den Haltestellen eingeklappt werden, sodass der Bereich vor der Treppe weniger eingeschränkt wird. Es werden verschiedenste Modell-, Material- und Farbvariationen angeboten. Der Lift kann an nahezu allen Treppenformen und auch an Böschungen montiert werden, es sind auch Ausstattungen für den Einsatz im Außenbereich erhältlich. Plattformlifte kommen besonders im öffentlichen Bereich zum Einsatz, um eine Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die DIN EN 81-40 enthält die Sicherheitsanforderungen an den Bau, die Herstellung, den Einbau, die Wartung und die Demontage von elektrisch betriebenen Treppenschrägaufzügen die für die Benutzung durch Personen mit Behinderung bestimmt sind. Für Treppenlifte (außer in Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, sowie Treppen innerhalb von Wohnungen) enthält die Anlage 7.1/1 der Muster Liste der Technischen Baubestimmungen weitere bauaufsichtliche Vorgaben.
Quelle: bauwion