Die Lastklassen für Systemböden sind geregelt in DIN EN 12825 (für Doppelböden) bzw. in DIN EN 13213 (für Hohlböden). Die Zuordnung eines Produktes in eine der Klassen erfolgt dabei nach der Bruchlast, die das zu prüfende Element vor dem Versagen getragen hat.
Die bei der Nutzung maximal zulässige Nutzlast ergibt sich durch Dividieren der Bruchlast durch einen Sicherheitsfaktor. Dieser beträgt 2,0 oder 3,0, in Abhängigkeit vom jeweiligen Systemboden und dessen Anwendung. Die Festlegung der erforderlichen Bruchlast bzw. Nutzlast erfolgt dabei durch den Planer.
Quelle: bauwion