Über ein Verbundmittel wird der schubfeste Verbund eines Werkstoffs mit einem zweiten Werkstoff erreicht wird, um Kräfte zu übertragen.
Im Stahlverbundbau haben sich bei Verbundträgern in erster Linie aufgeschweißte Kopfbolzendübel durchgesetzt, um einen Stahlträger mit Stahlbeton zu verbinden. Kopfbolzen sind in DIN EN 1994-1-1 geregelt. Andere Anker- und Dübelarten aus Stahl wie z.B. Schlaufenanker oder Schenkeldübel, die ebenfalls auf den Stahlträger aufgeschweißt sind, und mit Beton vergossen werden, benötigen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Für den nachträglichen Verbund bei bereits erhärteten Stahlbetonscheiben besteht die Möglichkeit, den Verbund über hochfeste, vergießbare Schrauben herzustellen. Diese Art von Verbund ist demontierbar und benötigt ebenfalls eine bauaufsichtliche Zulassung.
Bei Verbundblechen wird der flächige Verbund zwischen Stahlblech und Stahlbetonschicht in erster Linie über die Geometrie des Blechs, meist als hinterschnittenes Trapezblech mit Sicken und Stegen, und über ins Blech geprägte Rillen und Noppen oder über Nieten erreicht. In den meisten Fällen ist am Ende des Blechs eine zusätzliche Verbundsicherung in Form von Blechverformung oder Kopfbolzendübel notwendig.
Quelle: bauwion