Geltende Regelwerke für die Ausführung einer Abdichtung befahrbarer Verkehrsflächen sind insbesondere die DIN 18195 (= Begriffsdefinitionen) in Verbindung mit der DIN 18532 Teil 1-6 (= Anwendungsnorm) sowie die Flachdachrichtlinie.
Der Geltungsbereich dieser Regelwerke schränkt sich dabei jedoch wie folgt ein:
- Die Flachdachrichtlinie gilt nur für die Abdichtung befahrbarer Flächen, die Bestandteil eines Gebäudes sind, also nicht z.B. für Brücken, bezüglich derer die Flachdachrichtlinie auf die DIN 18532 verweist
- Die DIN 18532 gilt nur für die Abdichtung befahrbarer Verkehrsflächen aus Beton, nicht jedoch für Brücken/ Ingenieurbauwerke für Schienenfahrzeuge oder im Geltungsbereich der ZTV-ING, erdüberschüttete befahrbare Deckenflächen (s. DIN 18533), befahrbare Bodenplatten von Bauwerken, wasserundurchlässige Betonbauteile nach DAfStb-Richtlinie und Parkdecks aus Beton, die ohne zusätzliche äußere Schutzschicht als ausreichend dauerhaft gegenüber Chloriden gelten
Quelle: bauwion