Die Klassifizierung automatischer Türsysteme nach DIN 18650-1 erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Antriebsart (Drehflügeltürantrieb, Schiebetürantrieb, Drehschiebetürantrieb, Falttürantrieb oder Karusselltürantrieb)
- Dauerhaftigkeit des Antriebs (200.000, 500.000 oder 1.000.000 Prüfzyklen nach DIN EN 14351-1)
- Türbauart (Drehflügeltür, Schiebetür, Drehschiebetür, Falttür oder Karusselltür)
- Eignung als Brandschutztür (nicht geeignet bzw. geeignet als Feuer- und/ oder Rauchschutztür)
- Sicherheitseinrichtungen am Antrieb (Anforderungen an eine Kraftbegrenzung, Anschluss für externe Sicherheitssysteme oder Niedrigenergie)
- Besondere Anforderungen an den Antrieb (keine, in Rettungswegen mit/ ohne Drehbeschlag, für selbstschließende Brandschutztüren mit/ ohne Drehbeschlag)
- Sicherheit am automatischen Türsystem (keine Sicherheitseinrichtungen, ausreichend bemessene Sicherheitsabstände, Schutz gegen das Quetschen/ Scheren/ Einziehen von Fingern, eingebaute Drehbeschlagseinheit oder sensorische Schutzeinrichtungen)
- Umgebungstemperatur (keine Vorgabe, −15 °C bis +50 °C, −15 °C bis +75 °C oder nach Angabe des Herstellers)
Die v. g. aufgeführten Kriterien werden dabei in einem achtstelligen Kodierungssystem zusammengeführt (s. DIN 18650-1 Nr. 4).
Quelle: bauwion
