Basiswissen

Automatische Türsysteme, Klassifizierung nach DIN 18650-1

Die Klassifizierung automatischer Türsysteme nach DIN 18650-1 erfolgt nach folgenden Kriterien:

  1. Antriebsart (Drehflügeltürantrieb, Schiebetürantrieb, Drehschiebetürantrieb, Falttürantrieb oder Karusselltürantrieb)
  2. Dauerhaftigkeit des Antriebs (200.000, 500.000 oder 1.000.000 Prüfzyklen nach DIN EN 14351-1)
  3. Türbauart (Drehflügeltür, Schiebetür, Drehschiebetür, Falttür oder Karusselltür)
  4. Eignung als Brandschutztür (nicht geeignet bzw. geeignet als Feuer- und/ oder Rauchschutztür)
  5. Sicherheitseinrichtungen am Antrieb (Anforderungen an eine Kraftbegrenzung, Anschluss für externe Sicherheitssysteme oder Niedrigenergie)
  6. Besondere Anforderungen an den Antrieb (keine, in Rettungswegen mit/ ohne Drehbeschlag, für selbstschließende Brandschutztüren mit/ ohne Drehbeschlag)
  7. Sicherheit am automatischen Türsystem (keine Sicherheitseinrichtungen, ausreichend bemessene Sicherheitsabstände, Schutz gegen das Quetschen/ Scheren/ Einziehen von Fingern, eingebaute Drehbeschlagseinheit oder sensorische Schutzeinrichtungen)
  8. Umgebungstemperatur (keine Vorgabe, −15 °C bis +50 °C, −15 °C bis +75 °C oder nach Angabe des Herstellers)

Die v. g. aufgeführten Kriterien werden dabei in einem achtstelligen Kodierungssystem zusammengeführt (s. DIN 18650-1 Nr. 4).

Quelle: bauwion