Gipsfaserplatten sind im Gegensatz zu Gipsplatten nicht mit Karton umhüllt. Sie bestehen aus einem abgebundenen Gipskern, dem Zellulosefasern zugesetzt sind. Die Fasern sorgen für die notwendige Stabilität der Platte. Eine werksmäßige Imprägnierung sorgt für eine Eignung im Sanitärbereich. Sie werden im Normalfall als nicht brennbarer Baustoff eingeordnet. Gipsfaserplatten sind in DIN EN 15283-2 geregelt und werden mit GF gekennzeichnet. Sie werden im Trockenbau insbesondere in Bereichen mit erhöhter Anforderung an Stabilität, Brand-, Schall- oder Wärmeschutz eingesetzt. Gipsfaserplatten werden auch für Fertigteilestriche verwendet.
Quelle: bauwion
Lagerung von Gips- und Gipsfaserplatten: Die Lagerung der Platten sollte horizontal und eben erfolgen, d.h. z.B. auf trockenen Paletten oder eng liegenden Lagerhölzern. Bei der Lagerung von Platten aus Gips ist die zulässige statische Belastungsgrenze der Decke schnell erreicht. Die Platten sind daher unter Berücksichtigung des Plattengewichts und der zulässigen Deckentragfähigkeit zu lagern, mit möglichst großem Abstand der einzelnen Paletten zueinander.
Verarbeitung von Gips- und Gipsfaserplatten: Gipsprodukte sind auf der Baustelle bei Transport, Lagerung und Einbau vor Feuchtigkeitseinwirkungen zu schützen. Insbesondere Produkte ohne Hydrophobierung nehmen durch Feuchtigkeit, aber auch durch Verformungen schnell Schaden. Mit der Materialanlieferung und Verarbeitung sollte daher erst begonnen werden, wenn die Fassadenhülle einschließlich Dach einen funktionierenden Schutz vor Feuchtigkeit/ Niederschlägen bietet. Nach dem Einbau sollten die Platten nicht einer länger anhaltenden Luftfeuchtigkeit von über 80 % ausgesetzt werden. Insbesondere bei zeitgleich erfolgenden Innenputz- oder Estricharbeiten ist eine ausreichende Lüftung sicherzustellen, um Schäden an den Trockenbauwänden durch eine erhöhte Luftfeuchtigkeit zu vermeiden. [...]
Die Qualitätsstufe ist jeweils in Abhängigkeit von der weiteren Beschichtung/ Bekleidung der Wand zu wählen. Zu beachten ist hierbei, dass Abzeichnungen im Streiflicht durch die handwerkliche Herstellung der glatten Wandoberfläche nie ganz zu vermeiden sind. Sie sind jedoch deutlich reduzierter, wenn eine erhöhte Qualitätsstufe (Q3 oder Q4 bzw. Q3-Gipsfaser oder Q4-Gipsfaser) ausgeführt wird. Bei Qualitätsstufe 4 sind sie im Rahmen der handwerklichen Möglichkeiten minimiert, eine absolut ebene und schattenfreie Ausführung ist jedoch nicht ausführbar. Für ein optimales Ergebnis sollten bereits während der Ausführung der Spachtelarbeiten vergleichbare Lichtverhältnisse vorhanden sein wie bei der Abnahme bzw. der späteren Nutzung.
Quelle: bauwion