Basiswissen

Abgasanlage, Feuerwiderstandsklassen

Abgasanlagen müssen gem. DIN 18160-60 mit der gültigen Feuerwiderstandsklasse bezeichnet sein. Diese gibt an wie lange die Abgasanlage einem Brand standhalten kann.

 

In Deutschland ist für Abgasanlagen in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2, die ausschließlich mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden und deren Temperaturklasse nicht über T 120 liegt, eine Feuerwiderstandsdauer von mind. 30 Minuten gefordert. Alle anderen Anlagen müssen einem Brand mindestens 90 Minuten standhalten.

 

Es werden folgende Feuerwiderstandsklassen für Abgasanlagen unterschieden:

 

L00 =   Feuerwiderstand von 0 Minuten

L30 =   Feuerwiderstand von mind. 30 Minuten (feuerhemmend)

L60 =   Feuerwiderstand von mind. 60 Minuten (hochfeuerhemmend)

L90 =    Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten (feuerbeständig)

L120 =  Feuerwiderstand von mind. 120 Minuten (hochfeuerbeständig)

Quelle: bauwion