Abgasanlagen müssen gem. DIN 18160-60 mit der gültigen Feuerwiderstandsklasse bezeichnet sein. Diese gibt an wie lange die Abgasanlage einem Brand standhalten kann.
In Deutschland ist für Abgasanlagen in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2, die ausschließlich mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden und deren Temperaturklasse nicht über T 120 liegt, eine Feuerwiderstandsdauer von mind. 30 Minuten gefordert. Alle anderen Anlagen müssen einem Brand mindestens 90 Minuten standhalten.
Es werden folgende Feuerwiderstandsklassen für Abgasanlagen unterschieden:
L00 = Feuerwiderstand von 0 Minuten
L30 = Feuerwiderstand von mind. 30 Minuten (feuerhemmend)
L60 = Feuerwiderstand von mind. 60 Minuten (hochfeuerhemmend)
L90 = Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten (feuerbeständig)
L120 = Feuerwiderstand von mind. 120 Minuten (hochfeuerbeständig)
Quelle: bauwion