Im Gegensatz zu einem Türschließer (der das Türelement nach jedem Öffnungsvorgang schließt) wird ein Freilauftürschließer nur im Brand-/ Rauchfall aktiv und schließt dann das Türelement. Im Normalbetrieb ist er dagegen nicht spürbar, erhöht also auch nicht die durch den Nutzer zum Öffnen der Tür aufzubringende Energie. Freilauftürschließer sind daher z.B. an Brandschutztüren (Feuerschutz- bzw. Rauchschutztüren) geeignet, die von körperlich eingeschränkten Personen begangen werden, z.B. in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, aber auch in sonstigen öffentlichen Gebäuden, erhöhen aber als Alternative zu einem konventionellen Türschließer für alle Nutzer den Komfort.
Freilauftürschließer benötigen einen elektrischen Anschluss, da die Auslösung des Schließvorganges elektrisch erfolgt (über Handtaster oder automatische Rauchmelder). Es gibt auch Freilauftürschließer, die eine Feststellfunktion haben, also die Funktion einer Feststellanlage beinhalten. Bei der Verwendung von Freilauftürschließern an zweiflügeligen Türen muss über eine sogenannte Schließfolgeregelung sichergestellt sein, dass sich der Standflügel vor dem Öffnungsflügel schließt, um zu verhindern, dass sich die Türfälze verkanten und so das Türelement nicht vollständig schließt, s. auch Lexikonbeitrag Schließfolgeregelung.
Quelle: bauwion