Basiswissen

VOC-Emissionsverhalten von Bauprodukten

Der „Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten“ (AgBB), in dem unter anderem die Ländergesundheitsbehörden, das Umweltbundesamt, das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), die Bauministerkonferenz (ARGEBAU) und die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vertreten sind, legt in seinem regelmäßig aktualisierten AgBB-Bewertungsschema in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Normteilen der DIN EN ISO 16000 die Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC - Total Volatile Organic Compounds) aus Bauprodukten fest, die zum Teil als gesundheitsgefährdende, unter anderem auch als krebserregende (kanzerogene) Schadstoffe gelten. Unterschieden werden dabei flüchtige organische Verbindungen (TVOC - Total Volatile Organic Compounds) und schwerflüchtige organische Verbindungen (SVOC - Semi Volatile Organic Compound).

 

Das AgBB-Schema legt VOC-Prüfungen am 3. und am 28. Tag fest, nachdem das Produkt im Testlabor aus seiner luftdichten Verpackung entnommen wurde. Zusammengefasst muss ein Produkt dabei derzeit (Stand 02/ 2015) folgende Kriterien erfüllen, um als Bauprodukt für die Verwendung in Innenräumen aus gesundheitlicher Sicht geeignet zu sein:

 

Messung/ Prüfung nach 3 Tagen:

  • TVOC-Wert (TVOC3) ≤ 10 mg/m³ und
  • kein Kanzerogen der EU-Kategorie 1 und 2 bzw. 1A und 1B übersteigt eine messbare Menge von 0,01 mg/m³.

 

Messung/ Prüfung nach 28 Tagen:

  • TVOC-Wert (TVOC28) ≤ 1,0 mg/m³,
  • SVOC-Wert (SVOC28) ≤ 0,1 mg/m³ und
  • kein Kanzerogen der EU-Kategorie 1 und 2 bzw. 1A und 1B übersteigt eine messbare Menge von 0,001 mg/m³.

 

Das Schema legt dabei die Mindestanforderungen für die gesundheitlich unbedenkliche Zulassung eines Bauproduktes fest. Hersteller können auch bessere Leistungsparameter (VOC-Emissionen) ihrer Produkte deklarieren, z.B. mit Hilfe von Gütesiegeln wie dem ECA 2012.

Quelle: bauwion