Basiswissen

Leichtbaulift

 

Der Leichtbaulift ist eine Zwischenform zwischen Hublift und Personenaufzug. Er dient zur vertikalen Beförderung von ein bis zwei Personen oder einem Rollstuhlfahrer durch die Decke einer Wohnung. Die Transporthöhe reicht hierbei bis 3,50 m. Dieser Lift durch die Decke besteht neben der Plattform mit mindestens brüstungshoch geschlossenem bzw. gesichertem Fahrkorb auch aus einer darüber liegenden Plattform, die die Decke im Obergeschoss schließt, wenn der Lift nach unten fährt. Es handelt sich um eine selbsttragende Konstruktion ohne Aufzugsschacht. Die DIN EN 81-41 regelt die Sicherheitsanforderungen an den Bau, die Herstellung, den Einbau, die Wartung und die Demontage von elektrisch betriebenen vertikalen Plattformaufzügen die für die Benutzung durch Personen mit Behinderung bestimmt sind. Die meisten Anlagen sind Personenbeförderungsanlagen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Andere Lifte über mehrere Geschosse, die auch z.B. als sogenannte Homelifte angeboten werden, zählen zu den Personenaufzügen und müssen gemäß den Vorgaben der DIN EN 81-70 geplant werden.

Quelle: bauwion