Expertenwissen

Splittbett / Bettungsschicht

Ungebundene Bauweise: Als Regelbauweise für Pflasterflächen ist die ungebundene Bauweise in DIN 18318 VOB C eingeführt.

Man versteht darunter die Verlegung der Pflastersteine in einer etwa 3 bis 5 cm dicke Bettungsschicht (Brechsand-Splitt-Gemisch), darunter befindet sich eine grobkörnigere Tragschicht aus einem Brechsand-Schotter-Gemisch. Bei hohem Frostrisiko wird eine zusätzliche Frostschutzschicht unterhalb der Tragschicht notwendig.

Bild: Schichtenaufbau bei ungebundener Bauweise - bauwion

Schichtenfolgen und Schichtdicken des Oberbaus (Pflasterbelag, Bettung, Trag- und Frostschutzschicht) richten sich immer nach der zu erwartenden Beanspruchung. Wenn nicht ausreichend sickerfähig, wird das darunter liegende Planum  mit einem Gefälle von mind. 2,5 % versehen, um Wasser sicher abzuleiten bzw. einer Drainage zuzuleiten. Sämtliche Schichten müssen zueinander filterstabil ausgeführt sein, um Materialauswaschungen zu vermeiden.

Bei ungebundener Bauweise ist eine Randeinfassung der Flächen zwingend erforderlich.

Üblicherweise wird bei ungebundener Bauweise auch die Fugenfüllung ohne Bindemittel ausgeführt, allerdings wird bei der Pflasterung von privaten Flächen, die oft keiner hohen Verkehrsbelastung ausgesetzt sind, die ungebundene Bauweise oft mit gebundenen Fugen kombiniert. Dies hat den Vorteil, dass die Fugen wartungsfrei bleiben (keine Auswaschungen des Fugenmaterials, kein Fugenbewuchs). Da die Pflasterfläche aufgrund ihrer Bauart eine gewisse Elastizität aufweist, muss auch der Fugenfüller diese Eigenschaft erfüllen. Hochfeste Fugenfüller sind für eine ungebundene Bauweise grundsätzlich nicht geeignet.

Quelle: bauwion