Mineralische Innenwandfarben sind besonders wasserdampfdurchlässig und verzögern durch ihre alkalischen Eigenschaften den Schimmelbefall.
Daneben sind die meisten mineralischen Innenwandfarben aufgrund ihrer Zusammensetzung auch für Allergiker besonders gut geeignet. Mineralische Innenwandfarben sind zudem grundsätzlich nicht brennbar.
Vor der Entscheidung für ein Beschichtungssystem sollten projektspezifisch alle wesentlichen Anforderungen analysiert werden, hierzu zählen z.B.:
Farbgestaltung: Neben herstellerübergreifenden Farbsystemen (z.B. RAL, NCS, LCH) bieten viele Farbenhersteller auch eigene Systeme an, die eine besonders große Auswahl möglicher Farbnuancen unter Berücksichtigung der jeweils verfügbaren Abtönungen berücksichtigen. Zu diesen Farbsystemen sind beim Hersteller Farbfächer erhältlich, in denen die Farben zumeist auf mattem besandetem Papier gedruckt sind, um einen realistischen Farbeindruck zu erhalten. Die einzelnen Farben enthalten dabei zumeist auch Angaben zum jeweiligen Hellbezugswert des Farbtones und zur Eignung des Farbtones für die verschiedenen Werkstoffe (z.B. Dispersionsfarbe, Silikonharzfarbe, Silikatfarbe). Auch auf den Webseiten vieler Hersteller gibt es Programme und Tools zur Farbgestaltung.
Bei der Ausschreibung ist im Leistungsverzeichnis in jedem Fall der vorgesehene Hellbezugswert der Farbe anzugeben, da dieser den Farbpreis beeinflusst (dunklere Farben erfordern einen höheren Anteil an Abtönfarben und sind daher zumeist teurer).
Wenn die VOB C DIN 18363 Vertragsbestandteil ist, ist sowohl das Vorlegen vorgefertigter Oberflächen- und Farbmuster als auch die Herstellung von bis zu 3 Musterflächen von jeweils bis zu 1 m² Größe eine Nebenleistung, die nicht gesondert zu vergüten ist.
Brandschutz: Vorgaben zum Brandschutz aus dem Baurecht oder dem objektspezifischen Brandschutznachweis sind zu berücksichtigen. So müssen z.B. nach der Musterbauordnung (MBO) Bekleidungen, also auch Farben, in notwendigen Treppenräumen (also auch in jedem Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten!) und in notwendigen Fluren nicht brennbar sein. Diese Eigenschaft wird in der Regel von den marktüblichen mineralischen Farben (mit einem organischen Masseanteil von <5%) erfüllt. Bei der Auswahl des Beschichtungssystems ist trotzdem ggf. auf entsprechende Zulassungen zu achten.
Verkieselung: Alle Silikatfarben enthalten Kaliwasserglas und gehen durch chemische Verkieselung eine unlösbare und daher besonders feste und dauerhafte Verbindung mit dem Untergrund ein. Dies erschwert allerdings auch das spätere Entfernen der Beschichtung, das nur durch eine Zerstörung der Untergrundoberfläche möglich ist.
Witterungsbedingungen: Die Herstellervorgaben sind zu berücksichtigen. Ohne besondere Maßnahmen dürfen Malerarbeiten nur innerhalb der durch die Hersteller für das jeweilige Produkt festgelegten Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsbereiche ausgeführt werden.
Auftragsverfahren: Der Farbauftrag erfolgt durch Streichen, Rollen, oder im besonders wirtschaftlichen nebelarmen Airless-Spritzverfahren, bei dem die Flächen für ein einheitliches Oberflächenbild anschließend nachgerollt werden.
Anstrichaufbau: Gem. DIN 18363 VOB C sind Erstbeschichtungen im Innenbereich mit einer Grund- und einer Schlussbeschichtung auszuführen. Überholungsbeschichtungen sind in einem Arbeitsgang auszuführen.
Untergrundvorbehandlung: Viele Schäden an Farbeschichtungen sind auf eine mangelhafte bzw. fehlende Untergrundvorbereitung zurückzuführen. Der Untergrund muss in jedem Fall tragfähig, trocken, sauber, fest und staubfrei sein. Von Betonoberflächen sind ggf. vorhandene Trennmittel, z.B. Schalungsöle, vollständig zu entfernen, ebenso wie Zementschleier oder glasige Sinterhaut. Außerdem muss der Untergrund frei sein von Unebenheiten, die die Optik oder die technischen Eigenschaften der Beschichtung beeinträchtigen könnten.
Nach VOB Teil C, hier die DIN 18363 (Maler- und Lackierarbeiten), ist der ausführende Unternehmer verpflichtet, den Untergrund vor Beginn seiner Arbeiten entsprechend zu prüfen und ggf. Bedenken gegen eine Ausführung (ohne zusätzliche Maßnahmen) anzumelden. Dabei sind die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zum Teil besondere Leistungen, für die dem Unternehmer ggf. eine gesonderte Vergütung zusteht, Einzelheiten sind der DIN 18363 VOB Teil C zu entnehmen. Soweit bereits im Vorfeld erkennbar, sollten daher entsprechende Positionen in das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung aufgenommen werden, um bereits vor der Auftragsvergabe zu einer diesbezüglichen Preisvereinbarung zu kommen.
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DIN 18363, VOB Teil C, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Maler- und Lackierarbeiten
DIN 55945, Beschichtungsstoffe und Beschichtungen - Ergänzende Begriffe zu DIN EN ISO 4618
DIN EN 13300, Beschichtungsstoffe - Wasserhaltige Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Wände und Decken im Innenbereich - Einteilung
DIN EN ISO 4618, Beschichtungsstoffe - Begriffe
Attacke des schwarzen Staubes - Das Phänomen „Schwarze Wohnungen“, Ursachen - Wirkungen – Abhilfe, Herausgeber: Umweltbundesamt, Fachgebiet II 1.3 „Innenraumhygiene“, August 2006
Quelle: bauwion