Textile Bodenbeläge (Teppichböden) bieten von allen Bodenbelägen das höchstmögliche Trittschallverbesserungsmaß und den höchstmöglichen Komfort beim Begehen. Hergestellt werden sie aus pflanzlichen, tierischen oder synthetischen Fasern, auch in Kombination miteinander. Neben dem Ausgangsmaterial beeinflusst vor allem die Art ihrer Herstellung wesentlich ihre Eigenschaften und ihr Aussehen. Nach DIN EN 1307 werden sie unterschieden in Bodenbeläge mit Pol, Bodenbeläge ohne Pol, Nadelvliesbodenbeläge, Polvliesbodenbeläge und Flockbodenbeläge.
Diese Wissensseite behandelt textile Bodenbeläge (Teppichböden), die den Boden eines Raumes als Auslegeware in Form von Bahnen oder Fliesen vollständig bedecken. Läufer, Vorleger, Brücken und auch Sauberlaufmatten sind nicht Thema dieser Wissensseite.
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„Cradle to Cradle“: Zahlreiche Teppichböden sind bereits mit dem geschützten Siegel „Cradle to Cradle“ zertifiziert und stellen dadurch ihre besondere Nachhaltigkeit und/ oder Schadstofffreiheit unter Beweis. Die Hersteller verpflichten sich dabei zur Rücknahme der Produkte und zur Weiterverwertung der einzelnen Bestandteile, z.B. als Garn für neue Teppichböden oder als Bitumen für die Straßenbauindustrie. Es gibt Cradle to Cradle-Zertifikate mit unterschiedlichen Anforderungskriterien als Basis-, Bronze-, Silber- und Gold-Ausführung. Mehr dazu siehe Lexikonbeitrag ► Cradle to Cradle.
Treppeneignung: Bei der Verwendung textiler Bodenbeläge im Bereich von Treppenläufen muss das jeweilige Produkt vom Hersteller ausdrücklich für diese Verwendung zugelassen sein. Dafür muss das Produkt eine spezielle Verschleißprüfung bestanden haben. Nach DIN EN 1307 werde textile Bodenbeläge hinsichtlich ihrer Treppeneignung unterschieden in
Stuhlrolleneignung: Die Eignung des textilen Bodenbelags für Stuhlrollen, in der Regel vom Typ H gemäß DIN EN 12529 (Rollen mit harter Lauffläche), muss ggf. vom Hersteller angegeben sein. In der Regel setzt dies eine vollflächige Verklebung des Bodenbelages mit dem Untergrund voraus.
Fußbodenheizung: Grundsätzlich ist die Kombination einer Fußbodenheizung mit einem textilen Bodenbelag gut möglich, das jeweilige Produkt muss jedoch vom Hersteller für die Verlegung auf einer Fußbodenheizung freigegeben sein. In der Regel setzt dies eine vollflächige Verklebung des Bodenbelages mit dem Untergrund voraus.
Sockelausbildung: Neben konventionellen Sockelleisten aus Holz oder Kunststoff, die auch bei anderen Bodenbelagsarten eingesetzt werden, gibt es bei textilen Bodenbelägen die Möglichkeit, einen Sockelstreifen aus dem Bodenmaterial herzustellen, bei dem der obere Rand für einen dauerhaft stabilen Abschluss gekettelt wird. Zu einer Übersicht möglicher Sockelausbildungen s. Lexikonbeitrag ► Sockelausbildung bei textilen Bodenbelägen.
Feuchtraumeignung: Es gibt auch textile Bodenbeläge aus synthetischen Materialien, die eine vorübergehende Feuchteeinwirkung überstehen, ohne dabei Schaden zu nehmen, z.B. in privaten Feuchträumen oder in Kantinen. Die Feuchtraumeignung muss ggf. vom Hersteller angegeben sein.
Elektrostatisches Verhalten: Bei bestimmten Nutzungen werden antistatische Bodenbeläge mit einer definierten elektrischen Ableitfähigkeit erforderlich, z.B. wenn eine statische Aufladung in explosionsgefährdeten Bereichen zu einer Gefahr für Leben und Gesundheit werden kann, oder wenn empfindliche elektronische Bauelemente infolge einer statischen Aufladung beschädigt oder zerstört werden können. Das elektrostatische Verhalten textiler Bodenbeläge wird dabei nach DIN EN 1815 beurteilt, von den Herstellern gibt es in den technischen Datenblättern Angaben
Weiterführende Informationen s. auch Lexikonbeitrag ► Ableitfähige (antistatische) Bodenbeläge.
Brandschutz: Das Brandverhalten eines textilen Bodenbelages muss nach DIN EN 13501-1 (früher: nach DIN 4102) klassifiziert, d.h. nach entsprechender Prüfung einer der dort enthaltenen Brandverhaltensklassen zugeordnet sein. Ohne weitere Prüfung werden die meisten textilen Bodenbeläge ansonsten nach DIN EN 14041 Tabelle 2 unter bestimmten Voraussetzungen (maximale Gesamtmasse, Mindestpoldicke, Oberflächenmaterial) in die Brandverhaltensklasse Efl (normal entflammbar) eingestuft.
Demnach ist nicht jeder textile Bodenbelag geeignet für Bereiche, in denen Anforderungen an eine Schwerentflammbarkeit des Bodenbelages bestehen, z.B. in notwendigen Treppenräumen. Es gibt jedoch viele textile Bodenbeläge, die auch die an einen schwer entflammbaren Bodenbelag gestellten Anforderungen erfüllen.
Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC): Textile Bodenbeläge dürfen, wie alle anderen Bauprodukte für den Innenbereich auch, nur in sehr eng begrenzter Menge gesundheitsgefährdende flüchtige organische Verbindungen (VOC - Total Volatile Organic Compounds) freisetzen. Näheres s. Lexikonbeitrag ► VOC-Emissionsverhalten von Bauprodukten.
Weitere Qualitätskriterien textiler Bodenbeläge: Es gibt weitere Angaben der Hersteller zu einzelnen Qualitätskriterien, z.B. zur
Untergrund: Der Untergrund muss frei sein von groben Verunreinigungen, größeren Unebenheiten oder Rissen. Auch bei zu feuchtem Untergrund, falscher Höhenlage oder ungeeigneter Temperatur des Untergrundes, einem ungeeigneten Raumklima oder fehlendem Überstand der Randdämmstreifen muss die ausführende Firma gem. VOB C DIN 18365 Bedenken anmelden.
Vor dem Verlegen des Bodenbelages muss der Untergrund mit einer Spachtel- oder Ausgleichsmasse geglättet werden. Sofern dabei mehr als 1 mm ausgeglichen oder ganzflächig gespachtelt werden muss, was bei Baustellenestrichen als Untergrund fast immer der Fall ist, so handelt es sich dabei um eine besondere Leistung, für die der ausführenden Firma nach VOB C DIN 18365 eine gesonderte Vergütung zusteht. Die Leistung sollte daher, soweit erkennbar, bereits bei der Ausschreibung in das Leistungsverzeichnis mitaufgenommen werden.
Belegreife: Mit den Verlegearbeiten auf einem Estrich darf erst begonnen werden, wenn dessen vollständige Belegreife erreicht ist. Näheres hierzu auf der bauwion-Wissensseite ►400 | Baustellenestriche.
Stoßausbildung: Textile Bodenbeläge in Bahnen oder Fliesen sind stumpf zu stoßen, bei einem Rapport ist am Stoß auf Mustergleichheit zu achten.
Bewegungsfugen: Bewegungsfugen aus Schichten unterhalb des Belages, z.B. aus dem Estrich oder dem Rohbau, müssen in gleicher Breite in den Belag übernommen werden, s. auch Lexikonbeitrag ►Bewegungsfugen im Bodenaufbau. Die Fuge wird dann entweder mit elastischer Fugendichtungsmasse oder einem entsprechenden Profil überdeckt.
Reinigung/ Pflege: Die Reinigung und Pflege muss nach den anerkannten Regeln der Gebäudereinigung erfolgen, falsche Reinigungsmaßnahmen können zu Hygieneproblemen, optischer Beeinträchtigung und Wertminderung des Bodenbelages führen. Abgestimmt auf das jeweilige Produkt gibt es vom Hersteller eine Reinigungs- und Pflegeanleitung, die dem Auftraggeber gem. VOB C DIN 18365 schriftlich übergeben werden muss. In der Regel sind dabei Hinweise für die Objektübergabe enthalten, die Intensivreinigung (Grundreinigung), die laufende Reinigung (Unterhaltsreinigung), Fleckenbehandlung und die jeweils dafür geeigneten Reinigungsmittel und Geräte. Die Wirkung von chemischen Substanzen wie Reinigungs- und Desinfektionsmittel sollte vor der Verwendung an einem Belagsmuster oder einer unauffälligen Stelle des Bodens getestet werden, da durch Chemikalien aller Art bleibende Beschädigungen und Verfärbungen entstehen können.
DIN 18365 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Bodenbelagarbeiten
DIN EN 985 Textile Bodenbeläge – Stuhlrollenprüfung
DIN EN 1307 Textile Bodenbeläge - Einstufung
DIN EN 1815 Elastische und textile Bodenbeläge - Beurteilung des elektrostatischen Verhaltens
DIN EN 12529 Räder und Rollen - Möbelrollen - Rollen für Drehstühle – Anforderungen
DIN EN 14041 Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Wesentliche Eigenschaften
DIN EN 14215 Textile Bodenbeläge - Einstufung von maschinengefertigten abgepassten Polteppichen und Läufern
ISO 13746 Textile Bodenbeläge - Richtlinien für Verlegung und Gebrauch auf Treppen
DIN ISO 2424 Textile Bodenbeläge – Begriffe
DIN EN ISO 10874 Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge – Klassifizierung
Quelle: bauwion