Basiswissen

Bauregelliste

In der Musterbauordnung und den daraus abgeleiteten Landesbauordnungen ist festgelegt, dass Bauprodukte für die Errichtung, Änderung und Instandhaltung baulicher Anlagen nur verwendet werden dürfen, wenn ihre Verwendbarkeit für den jeweiligen Verwendungszweck nachgewiesen ist. Gleiches gilt auch für Bauarten.

 

Hierzu macht das Deutsche Institut für Bautechnik (DiBt), im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder, in der Bauregelliste die sogenannten Technischen Baubestimmungen bekannt. Dies sind technische Regeln, die erforderlich sind zur Erfüllung der Anforderungen an bauliche Anlagen, die gemäß Landesbauordnung und in Vorschriften aufgrund der Landesbauordnung gestellt werden. Die Bauregelliste ist dabei nicht abschließend, führt also nicht alle technischen Regeln auf, die zur Erfüllung bauaufsichtlicher Anforderungen bedeutsam sind.

 

Für geregelte Bauprodukte ist die Verwendbarkeit nachgewiesen, wenn es keine wesentlichen Abweichungen von den im Abschnitt A Teil 1 der Bauregelliste aufgeführten Technischen Baubestimmungen gibt. Man spricht in diesem Fall von einem geregelten Bauprodukt.

 

Ebenso gibt es auch geregelte Bauarten, die nicht wesentlich von den (nicht in der Bauregelliste aufgeführten) jeweiligen Technischen Baubestimmungen abweichen. Für nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten ist als Verwendbarkeitsnachweis in der Regel eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen genügt ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP), in Einzelfällen kann auch eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich werden.

 

Die Bauregelliste ist in folgende Bereiche aufgeteilt:

  • Bauregelliste A Teil 1 (geregelte Bauprodukte)
  • Bauregelliste A Teil 2 (nicht geregelte Bauprodukte)
  • Bauregelliste A Teil 3 (nicht geregelte Bauarten)
  • Bauregelliste B Teil 1 und 2 (Bauprodukte auf der Grundlage europäischer Technischer Regeln)
  • Liste C (nicht geregelte Bauprodukte ohne bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis)

 

Die Bauregelliste wird ständig fortgeschrieben, der aktuelle Stand kann auf der >Webseite des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) als pdf heruntergeladen werden.

 

Näheres zu Verwendbarkeits- und ggf. zusätzlich erforderlichen Übereinstimmungsnachweisen s. Lexikonbeiträge Bauprodukte, Verwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungsnachweis und Bauarten, Verwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungsnachweis.

Quelle: bauwion