Basiswissen

Rauchwarnmelder, Fehlalarme

Fehlalarme können z.B. durch Wasserdampf oder Rauch in der Küche ausgelöst werden, durch staubintensive Arbeiten, aber auch durch in die optische Kammer eindringende Aerosole, z.B. durch Haarspray. Auch Zuluftventile von Lüftungsanlagen können durch die mitströmenden Staubpartikel Fehlalarme auslösen, wenn sie sich zu nah an einem Rauchwarnmelder befinden.

 

Durch die Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen in den einzelnen Bundesländern werden für Wohnzimmer, Küchen oder Badezimmer keine Rauchwarnmelder gefordert, jedoch kann es in Einzelfällen zu Problemen kommen, wenn sich z.B. in einem 1-Zimmer-Appartment Schlafplatz und Kochstelle im gleichen Raum befinden. In diesem Fall empfiehlt sich die Verwendung sogenannter Mehrkriterienmelder, die nur bei gleichzeitigem Temperaturanstieg und Rauchpartikeln in der optischen Kammer Alarm auslösen.

 

Reine Gas(CO/ CO2)- oder Wärmemelder stellen hierbei keine gleichwertige Alternative dar, da sie bei Schwelbränden deutlich später auslösen als optische Rauchwarnmelder und so in der Regel keine zuverlässige Alarmierung schlafender Personen in Wohnungen sicherstellen. Bei einmaligen staubintensiven Arbeiten im Bereich von Rauchwarnmeldern empfiehlt sich die vorübergehende Entfernung des Rauchwarnmelders oder seine temporäre Abdeckung während der Arbeiten, mit anschließender Funktionsüberprüfung nach der Wiedermontage.

Quelle: bauwion