Fertigteilestriche, auch Trockenestriche genannt, werden im Gegensatz zu Baustellenestrichen als fertige Plattenware auf die Baustelle geliefert und verlegt. Der Wegfall der Austrocknungsphase auf der Baustelle führt zu einer deutlich schnelleren Belegreife und es werden keine größeren Mengen an Feuchtigkeit in das Gebäude eingebracht. Auch sind geringere Aufbauhöhen als mit Baustellenestrichen möglich. Fertigteilestriche sind teilweise auch mit Fußbodenheizungen kombinierbar. In der Regel stellen sie den Untergrund für den endgültigen Bodenbelag dar, es gibt jedoch auch Produkte, die selbst als fertige Bodenoberfläche dienen können.
Neben der gegenüber Baustellenestrichen deutlich verkürzten Wartezeit bis zur Belegreife (auch bei Verklebung i.d.R. nach 1-2 Werktagen) führt die trockene Einbringung des Estrichs auch zu keiner Feuchtigkeitsbelastung des Gebäudes und erspart den mit einer kontrollierten Trocknung von Baustellenestrichen verbundenen Lüftungsaufwand ebenso wie eine Prüfung der Belegreife, z.B. durch CM-Messungen. Auch die besonders bei zementären Baustellenestrichen gegebene Gefahr der Wölbung (Aufschüsselung) der Ränder besteht nicht. Fertigteilestiche erlauben zudem geringere Aufbauhöhen und haben ein geringeres Flächengewicht, was insbesondere bei der Altbausanierung ein entscheidender Vorteil sein kann. In Verbindung mit einer Fußbodenheizung führt die geringere Masse auch zu einer geringeren Trägheit der Heizflächen und damit zu einer schnelleren Aufheizung.
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Anwendung der VOB C: Ist die VOB C Vertragsbestandteil bei der Ausführung, so fallen Fertigteilestriche nicht unter VOB C DIN 18353 (Estricharbeiten), sondern unter VOB C DIN 18340 (Trockenbauarbeiten).
Verlegearten: Die möglichen Verlegearten von Fertigteilestrichen sind nicht genormt, sondern werden jeweils vom Hersteller angegeben. Beispiele hierzu s. Lexikonbeitrag ► Verlegearten bei Fertigteilestrichen
Schallschutz und Wärmeschutz: Die Erfüllung ggf. an den Bodenaufbau gestellter Anforderungen an den Schallschutz und/ oder den Wärmeschutz gehören zu den wesentlichen Aufgaben eines Fertigteilestrichs. In Ermangelung allgemeingültiger eingeführter Technischer Regeln ist hier anhand der technischen Unterlagen des jeweiligen Herstellers und übertragen auf den konkreten Anwendungsfall zu prüfen, ob die gestellten Anforderungen eingehalten werden. Über die Webseiten vieler Hersteller sind hierzu umfangreiche Beispielaufbauten mit den jeweiligen Schallschutz- und Wärmeschutzwerten verfügbar. Grundsätzlich lässt sich folgendes sagen:
Bestehen gleichzeitig erhöhte Anforderungen an den Trittschall- und den Wärmeschutz werden oftmals, wie bei Baustellenestrichen auch, zwei verschiedene Dämmschichten unterhalb der Estrichelemente angeordnet, wobei die Trittschalldämmung unmittelbar unter den Estrichelementen liegt.
An den Estrichelementen werkseitig aufkaschierte Dämmschichten haben hierbei einen wirtschaftlichen Vorteil durch die Verlegung in einem Arbeitsgang.
Brandschutz: Bei allen Fertigteilestrichen, Dämmschichten und Schüttungen wird die Klasse des Brandverhaltens vom Hersteller angegeben. Bei bereits länger im Verkehr befindlichen Produkten erfolgt dies nach DIN 4102-1, bei ab dem 01.01.2002 zugelassenen Produkten nach DIN EN 13501-1.
Wichtig wird dies z.B., wenn im Verwendbarkeitsnachweis einer Brandschutztür Vorgaben zur Ausführung des Bodenaufbaus im Türbereich gemacht werden, wenn z. B. keine brennbaren Baustoffe unterhalb der Tür durchgeführt werden dürfen. In diesem Fall ist der gesamte Aufbau (Estrich, Schüttungen, Dämmschichten, Trennlagen, Randstreifen, Bodenbelag) dahingehend zu überprüfen, ob die vorgesehenen Materialien einen Einbau im Bereich der Tür zulassen.
Neben dem Verhalten der Baustoffe im Brandfall können Fertigteilestriche auch Anforderungen an die Feuerwiderstandfähigkeit der Decke als raumabschließendes Bauteil übernehmen, im Regelfall in Verbindung mit der darunter liegenden Rohdecke. So kann z.B. eine im Bestand feuerhemmend ausgebildete Massivdecke mit dem entsprechenden Bodenaufbau auf feuerbeständig ertüchtigt werden, wobei dann die gleichzeitige Ertüchtigung der Rohdecke von unten durch eine entsprechend klassifizierte Unterdecke erforderlich werden kann.
Installationen: Technische Kabel-/ Rohrinstallationen im Bodenaufbau unterhalb eines Fertigteilestrichs werden in der Regel in einer Schüttungsebene verlegt. Bei einer losen Schüttung gibt es vom Hersteller Vorgaben zur erforderlichen Überschüttungshöhe der Rohre (bzw. nach VOB C DIN 18340: mindestens 10 mm). Bei einer gebundenen Schüttung ist keine Überschüttung der Rohre erforderlich, wenn die vom Hersteller vorgegebene Mindeststärke der gebundenen Schüttung eingehalten und oberhalb dieser eine ungeschwächt durchlaufende Trittschalldämmung angeordnet wird. Weitere Details zur Ausführung, z.B. zum erforderlichen Mindestabstand zwischen Einzelrohren und zur maximalen Bündelbreite von Installationen, sind gemäß den Herstellervorgaben zu berücksichtigen.
Untergrund: Der Untergrund muss die hinsichtlich Tragfähigkeit, Brandschutz, Trockenheit, Ebenheit und geplanter Bodenaufbauhöhe festgelegten Anforderungen erfüllen. Weitere Festlegungen des Herstellers zu Art und Beschaffenheit des Untergrundes sind zu beachten, wie z.B. die grundsätzliche Eignung und die maximal zulässige Durchbiegung von Holzdielen für den gewählten weiteren Aufbau. Bei Stahlbetondecken ist unterhalb des Bodenaufbaus eine Trennfolie, z.B. eine 0,2 mm starke PE-Folie, an den Stößen mindestens 20 cm überlappend, anzuordnen, die an aufgehenden Bauteilen, z.B. Wänden, bis zur Oberkante des Belags hochzuführen ist. Bei feuchtebeanspruchten Bodenplatten im Erdreich ist vor dem weiteren Bodenaufbau eine Abdichtung nach DIN 18195-4 auszuführen.
Verarbeitungsbedingungen: Nach VOB C DIN 18340 erfordern Spachtelarbeiten eine Mindesttemperatur von 10° C. Bei der Verarbeitung sind weitere Vorgaben der Hersteller, z.B. zu Umgebungstemperaturen zu berücksichtigen. Insbesondere die Oberflächen gipshaltiger Fertigteilestriche sind empfindlich und vor weiterem Baustellenverkehr zu schützen, im Regelfall sollten sie daher erst unmittelbar vor den weiteren Bodenbelagsarbeiten verlegt werden.
Belegreife des Estrichs: Im Gegensatz zu Baustellenestrichen ist die Belegreife eines Fertigteilestrichs nicht vor Ort zu ermitteln, z.B. durch CM-Messung, sondern ist dann gegeben, wenn die vom Hersteller vorgeschriebenen Trocknungszeiten (z.B. für Verklebungen und Spachtelungen) eingehalten wurden.
Hinweis: Da es sich bei Fertigteilestrichen überwiegend um ungeregelte Bauprodukte handelt, kommt den technischen Hinweisen der Hersteller besondere Bedeutung zu, z.B. in Merkblättern oder im Verwendbarkeitsnachweis.
DIN 18340, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Trockenbauarbeiten
DIN EN 13162 - DIN EN 13171, Wärmedämmstoffe für Gebäude
DIN EN 13318, Estrichmörtel und Estriche - Begriffe
ZDB-Merkblatt Rohre, Kabel und Kabelkanäle auf Rohdecken - Hinweise für Estrichleger und Planer, Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. (BEB); Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB), Stand 08/2003
Quelle: bauwion