Kalksandsteinwände bieten in Bezug auf Schallschutz sehr gute Voraussetzungen. Die Schallübertragung auch durch Längsleitung von nebeneinanderliegenden Wohnungen ist durch das hohe Gewicht des Steinmaterials sehr gering, so dass sehr gute Schalldämmmaße erreicht werden. Die spezifische Qualität der Wand kann durch die Wahl der Rohdichte gesteuert werden. Wohnungstrennwände sollten aber trotzdem immer in die Außenwand eingebunden werden.
Schallschutzwerte als Mindestanforderungen sind in der DIN 4109, Beiblatt 2, und für Wohnungen zusätzlich auch in der VDI 4100 festgelegt. Durch den Bundesgerichtshof wurde jedoch in mehreren Urteilen, zuletzt 2012, entschieden, dass die DIN 4109 keine anerkannte Regel der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen ist, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügt. Planer sind daher dazu angehalten, dem Auftraggeber schalltechnisch bessere Lösungen vorzuschlagen.
Hierzu können die Arbeitshilfen der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA) herangezogen werden, die das Merkblatt ► DEGA-Empfehlung 103, Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis herausgegeben hat, das ein mehrstufiges System zur differenzierten Planung und Kennzeichnung des baulichen Schallschutzes zwischen Raumsituationen unabhängig von der Art des Gebäudes behandelt, auf Grundlage dessen eine umfassende und hochwertige Beratung vollzogen werden kann. Aus dem System lässt sich auch ein Schallschutzausweis ableiten, der auf der Webseite mithilfe eines kostenlosen Excel-Tools erstellt werden kann.
Viele Hersteller bieten auch kostenlose Schallschutzrechner an, für die unkomplizierte Betrachtung einzelner Bauteile, z.B. Trennwände, unter Berücksichtigung der flankierenden Bauteile, z.B. der ► Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V.
Quelle: bauwion