Bei der Aufsparrendämmung, auch Aufdachdämmung genannt, liegt die Dämmung oberhalb der Sparren, in der Regel mit einer Innenschalung als nach innen sichtbarem Raumabschluss.
So liegt eine durchlaufende Dämmhülle auf der Dachkonstruktion. Die Aufsparrendämmung kommt sowohl in Verbindung mit einem Sichtdachstuhl aber auch mit einer Zwischensparrendämmung zum Einsatz. Sie kann aber auch zur energetischen Sanierung eingesetzt werden, z.B. um bauliche Eingriffe von innen in einem bereits ausgebauten Dachraum zu vermeiden.
Das Dach ist durch die Einwirkung großer Temperaturunterschiede, Sonne, Schnee und Hagel ein hochbelastetes Bauteil. Aufsparrendämmungen müssen daher formstabil sein, da sie großen Temperaturschwankungen ausgesetzt sind und durch Formveränderungen in Folge von Hitze oder Kälte Wärmebrückenfugen entstehen würden. Die Wahl des richtigen Dämmstoffes hat neben der eigentlichen Anforderung an die Wärmedämmung auch große Auswirkungen auf den sommerlichen Wärmeschutz und den Schallschutz. Eine Aufsparrendämmung wird oft auch in Kombination mit einer Zwischensparrendämmung verwendet, um geforderte Dämmwerte zu erreichen, ohne die Sparrenquerschnitte unnötig zu erhöhen. Aufsparrendämmungen werden als Platten im Verband, mehrlagig und stoßversetzt oder auch mit Nut- und Feder verlegt.
Sanierung: Bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden ist die Aufsparrendämmung oft vorteilhaft, da der ausgebaute Dachraum während der Dämmarbeiten bewohnbar bleibt und die vorhandenen Sparrenhöhen oft zu gering sind, um ausreichende Dämmwerte allein durch eine Zwischensparrendämmung zu erreichen. Die Aufsparrendämmung ist dabei etwas aufwändiger als eine Zwischensparrendämmung, sämtliche Dachanschlüsse, Dachfenster und Dachrinnen müssen dabei erneuert werden. Das durch den zusätzlichen Dachaufbau veränderte Bauvolumen ist auch baurechtlich zu prüfen, z.B. hinsichtlich vergrößerter Abstandsflächen. Bei nicht freistehenden Häusern sind zudem die veränderten Anschlusshöhen zur Nachbarbebauung rechtzeitig bei der Planung zu berücksichtigen.
Zusätzliche Funktionen: Viele Hersteller bieten Dämmplatten an, die sogleich als Unterdeckung dienen. Entweder haben diese oberseitig eine Unterdeckfolie mit Überlappung für die Verklebung angebracht (meist bei Produkten aus PUR oder Steinwolle) oder die Platte selbst ist durch ihre Oberfläche und ein Nut- und Federsystem als Unterdeckung geeignet (bei Holzfaserplattten). Es sind auch Platten erhältlich, bei denen eine zusätzliche Dampfbremsschicht überflüssig ist und die durch Klebebänder auch luft- bzw. winddicht sind. Manche Platten können auch den Schall- bzw. Brandschutz zusätzlich verbessern, indem sie Schichten aus anderen Materialien enthalten. Zudem gibt es Dämmplatten mit einer integrierten Lattung, auf die die Dachdeckung direkt montiert werden kann.
Anwendungsgebiete: Bei der Wahl eines Dämmstoffes ist das zulässige Anwendungsgebiet gemäß DIN 4108-10 zu berücksichtigen. Im Fall einer Aufsparrendämmung ist das die Kennzeichnung „DAD“ für "Außendämmung von Dach, vor Bewitterung geschützt, Dämmung unter Deckungen". Zusätzlich wird bei Aufsparrendämmungen immer noch die Eigenschaft in Bezug auf die Druckfestigkeit angegeben. Dabei wird unterschieden zwischen „dk“ (keine Druckbelastbarkeit), „dg“ (geringe Druckbelastbarkeit), „dm“ (mittlere Druckbelastbarkeit) und „dh“ (hohe Druckbelastbarkeit).
Schallschutz: Neben sommerlichem und winterlichem Wärmeschutz ist auch der Schallschutz ein wichtiges Kriterium bei der Planung eines Dachaufbaus. Anforderungen an den Schallschutz sind in der DIN 4109 und für Wohnungen zusätzlich auch in der VDI 4100 festgelegt. Beim Dach sind neben Luftschallquellen, z.B. Straßen- und Fluglärm, auch Körperschallquellen, z.B. Niederschläge, zu beachten. Zweischalige Konstruktionen sowie eine Hinterlüftungsebene wirken sich positiv auf den Schallschutz aus. Aber auch die Art der Dämmstoffe beeinflusst die Schallübertragung: Stoffe mit hoher Rohdichte, wie z. B. Glaswolle, Holzfasern und Zellulose, haben eine bessere schalldämmende Wirkung als Dämmstoffe mit weniger Masse, wie z. B. EPS.
Feuchteschutz: Dämmstoffe müssen besonders vor Feuchtigkeit geschützt werden, da diese die Dämmwirkung beeinträchtigt und langfristig zu Bauschäden (z.B. Schimmel) führen kann. Schutz vor Feuchtigkeit von außen ist durch die Deckung in Verbindung mit der Unterdeckung gewährleistet. Allerdings kann auch durch Wasserdampf von innen Feuchtigkeit im Dachaufbau entstehen, und es in der weiteren Folge zum Tauwasserausfall kommen. Dabei schadet durchströmender Wasserdampf diffusionsoffenen Dämmstoffen nicht, solange kein Tauwasser ausfällt. Um dies zu vermeiden, ist bei praktisch jedem Steildachaufbau eine spezielle diffusionshemmende Schicht (Dampfbremse/ Dampfsperre) auf der Innenseite des Dachaufbaus erforderlich, die auf den jeweiligen Dachaufbau abgestimmt sein muss. Bei einem diffusionsoffenen Dachaufbau kann so Wasserdampf aus der Raumluft durch die Dämmung nach außen diffundieren. Bei einer dampfdichten Dachhaut ohne Hinterlüftung muss eine Dampfsperre bzw. eine feuchtevariable Dampfbremse eingebaut werden, um Schäden in der Dämmebene zu verhindern.
Rechnerischer Tauwassernachweis: Damit es beim Wasserdampftransport durch die Schichtenfolge des Dachaufbaus nicht zu einem Tauwasserausfall kommt, muss der Diffusionswiderstand der Materialien von innen nach außen abnehmen. Die Dachaußenseite muss also diffusionsoffener sein als die Dachinnenseite. In der DIN 4108-3 wird die Zuordnung der Sd-Werte für die außen- und raumseitigen Schichten festgelegt. Hält man sich an diese Schichtenfolge, muss kein rechnerischer Tauwassernachweis geführt werden. Für alle anderen Außenbauteile sollte ein rechnerischer Nachweis der Tauwassersicherheit erbracht werden.
Tauwasserausfall durch Wasserdampfkonvektion: Um einen inneren Tauwasserausfall durch Wasserdampfkonvektion zu vermeiden, muss eine intakte Luftdichtungsebene gewährleistet sein. Besonders kleine Leckagen an diffusionsdichten Bahnen (Dampfsperren) können starke Feuchteschäden verursachen, da durch die Wasserdampfkonvektion wesentlich mehr Feuchtigkeit transportiert werden kann als bei der Diffusion.
Hinterlüftung
Bei diffusionsoffenen Dachaufbauten mit einer Aufsparrendämmung ist eine Hinterlüftung unter der Dachdeckung einzuplanen. Diese gewährleistet ein Ablüften anfallender Feuchtigkeit und verbessert den sommerlichen Wärmeschutz des Dachgeschosses.
Ist die nachträgliche Aufsparrendämmung eines bestehenden Daches genehmigungspflichtig? Hierzu enthalten die einzelnen Landesbauordnungen unterschiedliche Vorgaben. So sind beispielsweise in Bayern „Bedachungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung ausgenommen bei Hochhäusern“ grundsätzlich verfahrensfrei (Bayerische Bauordnung Art. 57 Abs.1 Nr. 11f).
In jedem Fall ist jedoch die Einhaltung von materiellrechtlichen Anforderungen (z.B. Einhaltung von Abstandsflächen, Maß der baulichen Nutzung) zu beachten. Diese ergeben sich insbesondere aus der Landesbauordnung und aus dem Bebauungsplan, soweit vorhanden.
Das durch die nachträgliche Aufsparrendämmung vergrößerte Gebäudevolumen und die veränderte Lage der Dachränder sollten daher in jedem Fall durch einen Fachmann, z.B. einen Architekten, hinsichtlich baurechtlicher Auswirkungen überprüft werden. Je nach Sachverhalt kann hierdurch die bauaufsichtliche Genehmigung einer Abweichung von der Landesbauordnung und/ oder einer Ausnahme bzw. Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich werden.
Verlegung: Bei Dämmplatten mit geraden Kanten sind die Platten im Verbund und ohne Fugen zu verlegen. Durch eine Aufteilung der vorgesehenen Dämmstärke in zwei Lagen mit zueinander stoßversetzter Verlegung werden Wärmebrücken an den Plattenfugen vermieden, wirtschaftlicher ist jedoch zumeist die Verwendung einlagiger Dämmungen mit Nut- und Federstößen.
Befestigung: Beim Einbau von Aufsparrendämmungen ist die Druckfestigkeit der Dämmplatten (gem. Produktdatenblatt des Dämmstoffherstellers) zu beachten. Bei Platten mit einer Druckfestigkeit < 50 kPa müssen die Drucklasten aus der Dachdeckung durch die Verbindungsmittel übertragen werden (z.B. durch Doppelgewindeschrauben) oder es müssen druckfeste Dämmstreifen eingebaut werden. Um die Schubkraft der Dachdeckung in die Konstruktion abzuleiten, werden die Dämmplatten entweder durch spezielle Schrauben oder Nägel durch die Konterlattung hindurch an der Dachkonstruktion befestigt oder es wird eine sogenannte Schubbohle im Traufbereich eingebaut, die ein Abrutschen der Dämmplatten verhindert. Die meisten Hersteller geben genaue Montagerichtlinien und eine Typenstatik für ihre Produkte vor.
Hinweis: die DIN 4108-1 (Wärmeschutz im Hochbau; Größen und Einheiten) wurde zurückgezogen und ersetzt durch die DIN EN ISO 7345
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Quelle: bauwion