Die jeweiligen Produkteigenschaften einer Abgasanlage müssen am Gerät gekennzeichnet sein und sich mindestens aus folgenden Kenngrößen in dieser Reihenfolge zusammensetzen:
- Nummer der Norm auf die sich die Kennzeichnung bezieht (z.B. DIN V 18160-1)
- Temperaturklasse (z.B. T600)
- Gasdichtigkeits-/Druckklasse (z.B. P1)
- Kondensatbeständigkeitsklasse (z.B. W)
- Korrosionswiderstandsklasse (z.B. 3)
- Rußbrandbeständigkeitsklasse + Abstand zu brennbaren Teilen in mm (z. B. G50)
- Feuerwiderstandsklasse (z.B. L90)
Beispiel: DIN V 18160-1 T600 P1 W 3 G10 L90
Folgende Angaben sind nicht vorgeschrieben, aber zusätzlich hilfreich:
- Wärmedurchlasswiderstand (Einheit: m2K/W)
- Strömungswiderstand
- Frost-Tauwechselbeständigkeit
Siehe auch die Lexikonbeiträge zu einzelnen Kenngrößen.
Quelle: bauwion
