Basiswissen

Abgasanlage, Kennzeichnung nach DIN V 18160-1

Die jeweiligen Produkteigenschaften einer Abgasanlage müssen am Gerät gekennzeichnet sein und sich mindestens aus folgenden Kenngrößen in dieser Reihenfolge zusammensetzen:

 

  • Nummer der Norm auf die sich die Kennzeichnung bezieht (z.B. DIN V 18160-1)
  • Temperaturklasse (z.B. T600)
  • Gasdichtigkeits-/Druckklasse (z.B. P1)
  • Kondensatbeständigkeitsklasse (z.B. W)
  • Korrosionswiderstandsklasse (z.B. 3)
  • Rußbrandbeständigkeitsklasse + Abstand zu brennbaren Teilen in mm (z. B. G50)
  • Feuerwiderstandsklasse (z.B. L90)

 

Beispiel: DIN V 18160-1 T600 P1 W 3 G10 L90

 

Folgende Angaben sind nicht vorgeschrieben, aber zusätzlich hilfreich:

 

  • Wärmedurchlasswiderstand (Einheit: m2K/W)
  • Strömungswiderstand
  • Frost-Tauwechselbeständigkeit

 

Siehe auch die Lexikonbeiträge zu einzelnen Kenngrößen.

Quelle: bauwion