Die Aufbauhöhen werden von den Herstellern individuell für jedes Produkt als Höhe des Gesamtsystems (von Oberkante Rohfußboden bis Oberkante Systemboden) angegeben, d.h. ohne einen eventuellen Bodenbelag oberhalb des Systembodens. Abweichende (kleinere/ größere) Aufbauhöhen sind dabei zum Teil als Sonderkonstruktionen möglich. Für das lichte Maß des für Leitungsinstallationen zur Verfügung stehenden Deckenhohlraumes ist die Stärke der Trag-/ Nutzschicht abzuziehen. Durch die Systembödenrichtlinie (SysBöR) können sich in Abhängigkeit vom Anwendungsfall erhöhte Brandschutzanforderungen ergeben, wenn der Hohlraum mit einer lichten Höhe von > 200 mm bzw. > 500 mm ausgeführt wird.
Quelle: bauwion