Basiswissen

Fluchttürhaube

 

Fluchttürhauben bilden eine Hemmschwelle vor dem Benutzen einer Tür durch das erforderliche Abschlagen der Fluchttürhaube, die in der Regel den Drücker umschließt, es gibt auch Varianten zur Abdeckung des Treibriegels. Sie werden daher an Türen eingesetzt, die Bestandteil reiner Flucht- und Rettungswege sind und nicht zur regulären Nutzung des Gebäudes dienen. Sie bestehen aus splitterfreiem transparentem Kunststoff, z.B. aus Makrolon, die entfernt werden müssen, damit der Türbeschlag betätigt werden kann.

 

Bei einem Notausgangsverschluss nach DIN EN 179 können sie nicht zulassungskonform eingesetzt werden, da die Vorgabe des Türöffnens „mit nur einer einzigen Betätigung“ dann nicht gewährleistet ist. In der Praxis dürfen sie jedoch grundsätzlich trotzdem an Fluchttüren eingesetzt werden, sofern dem keine landesrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen, da die DIN EN 179 keine eingeführte Technische Baubestimmung mit rechtsverbindlichem Charakter ist. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Für Paniktürverschlüsse nach DIN EN 1125 sind Fluchttürhauben nicht geeignet.

Quelle: bauwion