Anforderungen an Innentüren hinsichtlich des Brand- und/ oder Rauchschutzes ergeben sich z.B. aus der jeweiligen Landesbauordnung oder einer Sonderbauvorschrift. Der Nachweis, dass eine konkrete baurechtliche Anforderung durch ein bestimmtes Türelement erfüllt wird, ergibt sich dabei durch den vom jeweiligen Türhersteller erbrachten Nachweis der Übereinstimmung mit der entsprechenden Klassifizierung nach DIN 4102 oder DIN EN 13501. In den einzelnen Landesbauordnungen werden auch die baurechtlichen Anforderungen „dicht schließend“ und teilweise auch „vollwandig“ gestellt, die zumeist nicht normativ geregelt sind (mit Ausnahme der Klassifizierung einer dicht und selbstschließenden Tür nach DIN EN 13501, s. Tabelle).
Es sind daher in jedem Bundesland die unterschiedlichen landesrechtlichen Konkretisierungen dieser Anforderungen zu beachten, z.B. im Rahmen der Vollzugshinweise zur Bauordnung. Dabei beinhaltet die Anforderung „dicht schließend“ in manchen Bundesländern auch automatisch die Anforderung „vollwandig“. Allgemein bedeutet „vollwandig“, dass der Türaufbau keine Hohlräume aufweisen darf, wie z.B. bei einer Röhrenspantür oder einer Tür mit Wabenfüllung. In der Regel ist auch eine Türblattstärke von mindestens 40 mm erforderlich. Die Zulässigkeit von Verglasungen in vollwandigen Türen ist dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. „Dicht schließend“ bedeutet in der Regel mindestens ein stumpf einschlagendes oder gefälztes Türblatt mit dreiseitig umlaufender Dichtung. Auch hier ist jedoch zu prüfen, ob im jeweiligen Bundesland weitere Anforderungen bestehen, z.B. an eine Bodendichtung.
Legende für die Klassifizierung nach DIN EN 13501:
E Feuerwiderstandsfähigkeit, Raumabschluss (E = Étanchéité)
I Feuerwiderstandsfähigkeit, Wärmedämmung (I = Isolation. I1, I2 = verschiedene Prüfanforderungen bezogen auf das Wärmedämmkriterium)
30/60/90 Feuerwiderstandsfähigkeit in Minuten
Sa begrenzte Rauchdurchlässigkeit bei Umgebungstemperatur (S = Smoke)
S200 begrenzte Rauchdurchlässigkeit bei Umgebungstemperatur und bei 200°C (S = Smoke)
C5 selbstschließende Eigenschaft (C = Closing) mit 200.000 Prüfzyklen
Quelle: bauwion
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