Bild: Sitzlift - bauwion
Ein Sitzlift dient zur Beförderung einer einzelnen Person entlang eines Treppenlaufes. Er besteht aus einer ein- oder zweiläufigen Führungsschiene,die parallelzu einer Wand oder einem Geländer auf den Treppenstufenbzw. an der Wand montiert wird, und dem Sitzlift, der über einen Elektromotor und einen Zahnstangen- bzw. Traktionsantrieb bewegt wird. Die Steuerung des Liftes erfolgt über ein Modul in der Armlehne, an den einzelnen Haltestellen gibt es zusätzliche Steuerungen, um den Lift zu rufen. Eine Montage ist auch über mehrere Stockwerke mit mehreren Haltestellen möglich. Der Sitzlift verfügt über einen drehbaren, teils höhenverstellbaren Sitz mit Fußbrett, Armlehnen und Gurt. Eine seltener ausgeführte Variante ist der Stehlift, der z.B. bei eingeschränkter Beugungsfähigkeit der Beine eine gute Alternative darstellt. Er besteht aus einer Stehplatte, Haltegurten und teilweise aus stützenden Stehsitzen. Im Vergleich zu Plattformliften ist die Stehplatte und somit der Platzbedarf wesentlich kleiner. Beide Varianten, Sitzlift und Stehlift, erfordern wenig Platz und können modellabhängig in der Regel an den Haltestellen eingeklappt werden, sodass der Bereich vor der Treppe nur minimal eingeschränkt wird.
Es werden verschiedenste Modell-, Material- und Farbvariationen angeboten. Ein Sitz- oder Stehlift kann an nahezu allen Treppenformen montiert werden, es sind auch Ausstattungen für den Einsatz im Außenbereich erhältlich. Die DIN EN 81-40 enthält die Sicherheitsanforderungen an den Bau, die Herstellung, den Einbau, die Wartung und die Demontage von elektrisch betriebenen Treppenschrägaufzügen, die für die Benutzung durch Personen mit Behinderung bestimmt sind. Weitere bauaufsichtliche Vorgaben für den Einbau von Treppenliften (außer in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und innerhalb von Wohnungen) enthält die Anlage 7.1/1 der Musterliste der Technischen Baubestimmungen.
Quelle: bauwion