Glasierte keramische Fliesen und Platten werden hinsichtlich ihrer Abriebsfestigkeit über normierte Prüfverfahren untersucht und nach DIN EN ISO 10545-7 einer von 5 Abriebsklassen zugeordnet. In die Abriebsklassen 1 und 2 werden danach Produkte mit hohem Oberflächenverschleiß eingeordnet, die nur als Wandbekleidung eingesetzt werden können. Keramische Produkte mit der Abriebklasse 3 bieten einen gewissen Widerstand gegen Oberflächenverschleiß, der z.B. für Bodenbeläge in privaten Wohnräumen ausreichend ist. Abriebsklasse 4 wird erhöhten Anforderungen gerecht, z.B. für Bodenbeläge in Hauseingängen oder in öffentlichen Gebäuden, während die höchste Abriebsklasse 5 auch z.B. für Bodenbeläge in Garagen eine ausreichende Abriebsfestigkeit gewährleistet.
Quelle: bauwion