Die Lastabtragung
Vorsatzschalen sind in der ganzen Länge auf gleiches Auflager vollflächig aufzusetzen. Bei Materialwechsel des Auflagers (zum Beispiel Beton zu
Edelstahlkonsolen), sind vertikale Bewegungsfugen (auch Dehnfugen) anzuordnen.
Als vollflächig aufgelagert gilt ein Überstand der Vorsatzschale von maximal 25 mm bei einer Wanddicke von 115 mm und maximal 15 mm bei einer Wanddicke von 90 mm. Bautoleranzen sowie die Auflagerflächen (zum Beispiel Fase an der Vorderseite der Edelstahlkonsolen) sind zu berücksichtigen.
Wird bei einer Wanddicke von 115 mm die Aufstandsfläche weiter unterschritten – bis 38 mm sind möglich – muss alle zwei Geschosse Last abgetragen werden. Ansonsten sind Vorsatzschalen bis zu zwöf Meter Höhe ohne Lastabtragung möglich, vorausgesetzt die Fassadengeometrie lässt dies zu.
Bei einer Wanddicke von 90 mm ist ein horizontales Abfangen in Abständen von etwa sechs Metern vorzusehen. Bei Gebäuden mit zwei Vollgeschossen und einem Giebeldreieck bis vier Meter sind keine zusätzlichen Lastabtragungen notwendig. Durch einen statischen Nachweis kann von der oben genannten Regel abgewichen werden. Vorsatzschalen mit 90 mm Dicke dürfen bis 20 m Höhe über Gelände ausgeführt werden
Die Rissbildung
Die Bewegungsabläufe sollten immer koordiniert werden. Konsolen leiten starr die Kräfte des Tragwerks in die Vorsatzschale ein. Das Tragwerk hat, besonders wenn es aus Beton ist, eine andere Verformung wie die Vorsatzschale. Vorsatzschalen können sich bei entsprechender Sonneneinstrahlung bis auf 80°C erwärmen, das Tragwerk hingegen bleibt kühl. Spannungen sind dann die Folge, die sich dann in Form von Rissen in der Vorsatzschale zeigen. Diese Risse können im Laufe der Zeit durch Wassereinwirkung in Verbindung mit Frost das Vormauerwerk schädigen.
Die Fugenbreite
Bewegungsfugen haben in der Regel eine Mindestbreite von 15 mm. Bei horizontalen Lastabtragungen sind die Materialbreiten der Konsole zu berücksichtigen. Die sichtbare Horizontalfuge kann dann deutlich breiter sein als 15 mm. Gebäudetrennfugen sind in der Vorsatzschale zu berücksichtigen und sind meist deutlich größer als 15 mm.
Die Fugeneinteilung
Bei der Bewegungsfugeneinteilung ist unbedingt das Steinformat, die Steinfarbe und der Wandaufbau zu berücksichtigen. Dunkle Klinker heizen sich stärker auf als helle. Große Steinformate haben einen geringeren Fugenanteil als kleingliedrige Klinker, die wenigen Fugen bei Großformaten müssen mehr Verformungen aufnehmen können. Bei der Luftschicht wird Wärme über die Kaminwirkung abgeführt, bei kerngedämmten Wandaufbauten nicht.
Konkrete Vorschriften zu den Abständen vertikaler Bewegungsfugen gibt es nicht, es werden in den Normen nur Empfehlungen ausgesprochen. In der Praxis haben sich je nach Steinformat, Farbe, Konstruktion und Himmelsrichtung Längen von circa acht Meter bis maximal zwölf Meter bewährt.
An Ecken sind stets senkrechte Bewegungsfugen anzuordnen. Die Wandscheiben werden höchstens 240 mm um die Ecke geführt. In der Regel ist die Kopfbreite das Maß für die Bewegungsfuge. Wandscheiben mit in etwa gleichen Schenkellängen von maximal fünf Meter können an den Ecken auch ohne senkrechte Bewegungsfugen ausgeführt werden. Die Einteilung der Bewegungsfugen bietet eine große Anzahl an Möglichkeiten. Horizontale Bewegungsfugen ergeben sich aus den technischen Gegebenheiten, bei vertikalen Bewegungsfugen spielt die Fassadengeometrie und die gestalterische Vorstellung des Planers eine große Rolle. Hier empfehlen wir stets das Gespräch zwischen Planer und Fachberater.
Das Verschließen
Die Bewegungsfugen müssen möglichst dauerhaft geschlossen werden. Dies geschieht üblicherweise mit dauerplastischen Massen oder mit Bewegungsfugenquellbändern. Bei letzteren ist die Farbauswahl gering. Dauerplastische Fugen können in der Regel weitestgehend der vorhanden Mörtelfuge farblich angepasst und auch besandet werden. Dauerplastische Fugen müssen circa alle 10-15 Jahre, je nach Ausführungsqualität, erneuert werden. Bei der Bewegungsfugenplanung ist deshalb auf möglichst wenige Fugen zu achten.
in Kooperation mit GIMA: