Basiswissen

Baurichtmaß, Baunennmaß

Die Entwicklung des Bauwesens, besonders des Hochbaus, erforderte eine Maßordnung als Grundlage für Planung und Ausführung. Das Baurichtmaß ist die theoretische Planungsgrundlage für die Nennmaße aus der Praxis. Geregelt wird das Baurichtmaß in der DIN 4172 "Maßordnung im Hochbau".

Das Baurichtmaß ist das Koordinationsmaß für die Planung und gibt folglich das Grundraster für die Planung vor. Die Grundlage dafür bietet das im Mauerwerksbau übliche oktametrische System, bei dem ein Achtelmeter ("okta" - griechisch, bedeutet: acht) das Grundmodul von 12,5cm bildet.

In der Planung definiert das Baurichtmaß das Raster und ist immer ein Vielfaches von 12,5cm bzw. 25,0cm.

Skizze: Raster Baurichtmaß, hier :25cm - baukobox

Davon abgeleitet entspricht das Nennmaß den tatsächlichen Steinmaßen, also den Rohbaumaßen. Die 25,0cm aus dem Baurichtmaß setzten sich also aus 24,0cm für den Stein plus 1,0cm für die Fuge zusammen.

Skizze: Raster Nennmaß - baukobox

Grundsätzlich werden die folgenden Baunennmaße Außenmaß "A", Öffnungsmaß "Ö" und Vorsprungmaß "V"unterschieden:

Bild: Baunennmaße - bauwion

Die Höhe einer Mauerschicht ergibt sich aus der Ziegelhöhe und der Lagerfugendicke, die zusammen dem Baurichtmaß entsprechen müssen. Sie müssen zusammen also ein Vielfaches von 12,5cm bzw. 25,0cm ergeben.

Tabelle: Übersicht benötigter Schichten (für Mauerwerkshöhe 1,00m) bei Verwendung verschiedener Ziegelformate - baukobox

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