Basiswissen

Flachdachrichtlinie

Die Flachdachrichtlinie oder auch "Fachregel für Abdichtungen" ist ein Regelwerk, das vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – e.V. und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. – Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung – aufgestellt und herausgegeben wird. Dieses Regelwerk beschäftigt sich mit der Abdichtung genutzter und ungenutzter Dachflächen.

Als Flachdächer werden i.d.R. Dächer mit einer Dachneigung ≤ 10° bezeichnet, Dächer mit einem Neigungsbereich zwischen 5° und 20° fallen unter die Kategorie „flach geneigtes Dach“.

Zu beachten ist, dass die Flachdachrichtlinie nicht die geltenden DIN-Normen und Vorschriften ersetzt. Für eine fachgerechte Ausführung sollten immer sowohl Fachregeln als auch geltende DIN-Normen beachtet und eingehalten werden. Die Flachdachrichtlinie gilt, sowie DIN 18531 ff., als allgemeiner Stand der Technik bei Ausführungen von Abdichtungsarbeiten.

Die Flachdachrichtlinie besteht insgesamt aus 5 Kapiteln und 2 Anhängen:

  1. Allgemeine Regeln
  2. Beanspruchung und Anforderungen
  3. Planung und Ausführung der Funktionsschichten
  4. Details
  5. Pflege und Wartung

Anhang I: Windsogsicherung von Dächern mit Abdichtungen mit einer Neigung kleiner 5°

Anhang II: Detailskizzen

Geltungsbereiche der Flachdachrichtlinie sind neben der Abdichtung von ungenutzten Dächern auch die Abdichtung von Dachflächen mit extensiver Begrünung, Abdichtung genutzter Dach- und Deckenflächen (einschl. Balkone, Terrassen, Loggien und Laubengängen), Abdichtung von Dachflächen mit intensiver Begrünung, Abdichtung befahrbarer Dach- und Deckenflächen, Abdichtung von erdüberschütteten Deckenflächen und die Abdichtung von Parkdecks. Sie gilt unter anderem nicht für die Abdichtung von Unterdächern oder die Abdichtung von Innenräumen nach DIN 18534.

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