Die Flachdachrichtlinie oder auch "Fachregel für Abdichtungen" ist ein Regelwerk, das vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – e.V. und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. – Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung – aufgestellt und herausgegeben wird. Dieses Regelwerk beschäftigt sich mit der Abdichtung genutzter und ungenutzter Dachflächen.
Als Flachdächer werden i.d.R. Dächer mit einer Dachneigung ≤ 10° bezeichnet, Dächer mit einem Neigungsbereich zwischen 5° und 20° fallen unter die Kategorie „flach geneigtes Dach“.
Zu beachten ist, dass die Flachdachrichtlinie nicht die geltenden DIN-Normen und Vorschriften ersetzt. Für eine fachgerechte Ausführung sollten immer sowohl Fachregeln als auch geltende DIN-Normen beachtet und eingehalten werden. Die Flachdachrichtlinie gilt, sowie DIN 18531 ff., als allgemeiner Stand der Technik bei Ausführungen von Abdichtungsarbeiten.
Die Flachdachrichtlinie besteht insgesamt aus 5 Kapiteln und 2 Anhängen:
Anhang I: Windsogsicherung von Dächern mit Abdichtungen mit einer Neigung kleiner 5°
Anhang II: Detailskizzen
Geltungsbereiche der Flachdachrichtlinie sind neben der Abdichtung von ungenutzten Dächern auch die Abdichtung von Dachflächen mit extensiver Begrünung, Abdichtung genutzter Dach- und Deckenflächen (einschl. Balkone, Terrassen, Loggien und Laubengängen), Abdichtung von Dachflächen mit intensiver Begrünung, Abdichtung befahrbarer Dach- und Deckenflächen, Abdichtung von erdüberschütteten Deckenflächen und die Abdichtung von Parkdecks. Sie gilt unter anderem nicht für die Abdichtung von Unterdächern oder die Abdichtung von Innenräumen nach DIN 18534.
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