Expertenwissen

Installationszone

Die DIN 18015-3 enthält Vorgaben, in welchen Bereichen der Wände

  • innerhalb von Gebäuden (= Installationszonen "Z", z.B. in Massivwänden, in Leichtbauwänden, bei Vorwandinstallationen oder in Ständerwänden) und
  • außerhalb von Gebäuden (= Außen-Installationszonen "AZ"; z.B. in Massivwänden, in Leichtbauwänden, innerhalb eines WDVS oder einer vorgehängten Fassade)

Elektroinstallationen zu verlegen sind. Dies erleichtert das Auffinden der Leitungsführungen für einen nachträglichen Umbau und soll verhindern, dass Leitungen beschädigt werden, z.B. durch Nägel oder Schrauben.

 

1. Waagrechte Installationszonen (ZW) in Wänden innerhalb von Gebäuden

Jeweils 30 cm breit:

  • obere Installationszone (ZW-o): 15-45 cm unter der Deckenbekleidung
  • untere Installationszone (ZW-u): 15-45 cm über dem Fußboden
  • mittlere Installationszone (ZW-m): 100-130 cm über dem Fußboden (nur in Küchen, Hauswirtschaftsräumen o.Ä.)

 

2. Senkrechte Installationszonen (ZS) in Wänden innerhalb von Gebäuden

Jeweils 20 cm breit und jeweils von Unterkante obere Decke bis Oberkante untere Decke:

  • an Türen (ZS-t): 10-30 cm neben den Rohbaukanten; bei einflügligen Türen auf der Schlossseite, bei zweiflügligen Türen beidseitig
  • an Fenstern (ZS-f): 10-30 cm neben den Rohbaukanten; beidseitig
  • an Wandecken (ZS-e): 10-30 cm neben den Rohbaukanten; beidseitig

 

3. Äußere waagrechte Installationszonen (AZW) an der Außenseite von Außenwänden

Jeweils 20 cm breit:

  • obere Installationszone (AZW-o): 20-40 cm unter der Deckenbekleidung der Innendecke des jeweiligen Geschosses
  • untere Installationszone (AZW-u): 20-40 cm über dem Fußboden des jeweiligen Geschosses

 

4. Äußere senkrechte Installationszonen (AZS) an der Außenseite von Außenwänden

Jeweils 20 cm breit und jeweils von Unterkante obere Decke bis Oberkante untere Decke:

  • an Türen (AZS-t): 10-30 cm neben den Rohbaukanten; bei einflügligen Türen auf der Schlossseite, bei zweiflügligen Türen beidseitig
  • an Fenstern (AZS-f): 10-30 cm neben den Rohbaukanten; beidseitig
  • an Wandkanten (AZS-w): 50-70 cm neben den Rohbaukanten; beidseitig

Quelle: bauwion