Expertenwissen

Außentüren

Türen, die das Gebäudeinnere von außen trennen, werden unter dem Begriff Außentüren zusammengefasst.

Zu den Außentüren zählen:

  • Nebeneingangstüren wie Kellertüren u.Ä.
  • Hauseingangstüren

Oft sind diese als Drehtüren ausgebildet. Hierbei sind die Türflügel an der Längskante angeschlagen, die Drehachse ist also vertikal. DIN rechts und DIN links Türen werden nach DIN 107 je nach Drehrichtung - betrachtet von der Bandseite aus - unterschieden. Sitzen die Bänder auf der rechten Seite, ist es eine DIN rechts Tür, befinden sie sich links, ist es eine DIN links Tür.

Hinweise zur Planung

Die Fertigung von Außentüren muss nach der DIN EN 14351-1 erfolgen. Seit 2010 müssen sie verpflichtend das CE-Kennzeichen tragen. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Tür die Werte der Grundeigenschaften angegeben werden. Diese sind:

  • Widerstandsfähigkeit gegen Windlast
  • Schlagregendichtigkeit
  • Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen
  • Einbauhöhe

Je nach Gegebenheit werden folgende Angaben ebenfalls benötigt:

  • Stoßfestigkeit
  • Fähigkeit zur Freigabe
  • Wärmedurchgangskoeffizient
  • Schallschutz
  • Luftdurchlässigkeit

Türen werden in den sogenannten Nenngrößen. Diese umfassen den beweglichen Teil der Tür, also das Türblatt inklusive des Falzes. Bei der Bestellung von Türen muss also darauf geachtet werden, dass das tatsächliche Zargendurchgangsmaß unter der Nenngröße liegt.

Gängige Maße sind (Nenngröße/Durchgangsmaß/Mindestmaueröffnung(Breite x Höhe)):

  • 610 x 1985 / 563 x 1966 / 625 x 2000
  • 610 x 2110 / 563 x 2091 / 625 x 2125
  • 735 x 1985 / 688 x 1966 / 750 x 2000
  • 735 x 2110 / 688 x 2091 / 750 x 2125
  • 860 x 1985 / 813 x 1966 / 875 x 2000
  • 860 x 2110 / 813 x 2091 / 875 x 2125
  • 985 x 1985 / 938 x 1966 / 1000 x 2000
  • 985 x 2110 / 938 x 2091 / 1000 x 2125

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